21-5658

Bustaktung in Duvenstedt auf U- und S-Bahntaktung anpassen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.06.2022 (Drs. 21-5468.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.09.2022
08.09.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Ausführungen gemeinsam mit der Hochbahn Möglichkeiten zu finden, die Taktzeiten der Busse von und nach Duvenstedt auf 10 Minuten tagsüber und 20 Minuten abends und am Wochenende kurzfristig zu verbessern, z.B. in dem die Linie 176 durchgehend im vollständigen Linienweg angeboten wird.

2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Regionalausschuss über die Ergebnisse der Untersuchung zeitnah zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:

 

Vorab weist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) klarstellend auf folgende Ungenauigkeiten bzw. fehlerhafte Darstellungen im Beschluss hin und bittet, diese zur Kenntnis zu nehmen:

 

-          Der letzte Bus der Linie 276 verkehrt in Werktagsnächten ab S Poppenbüttel bis U Ohlstedt nicht um 23:49 Uhr, sondern um 0:40 Uhr im Anschluss an die S Poppenbüttel 0:35 ankommende Fahrt der S1, welche die Innenstadt gegen Mitternacht verlässt.

-          Die an der Haltestelle Tannenhof endenden Wagen der Linie 176 fahren nicht häufig leer nach Duvenstedt und zurück, stattdessen ist ein Warten und Wenden der Fahrten am Tannenhof möglich und wird entsprechend praktiziert.

-          Es ist nicht korrekt, dass eine Verlängerung aller Fahrten der Linie 176 die Buskehren am Tannenhof und am Mesterbrooksweg überflüssig machen würde: Die Stellplatzkapazität ist für wartende Busse am Endpunkt U Ohlstedt begrenzt und nicht in der Lage die derzeit insbesondere im Schülerverkehr zusätzlich zum gemeinsamen 10-Minuten-Takt der Linien 176 und 276 angebotenen Fahrten aufzunehmen.

 

 

Bezugnehmend auf die im Sachverhalt geforderte bessere Abstimmung der Anschlüsse zwischen Bus und U-Bahn in Ohlstedt gilt zudem , dass sich die Fahrzeit der Buslinien zwischen den beiden Anschlusspunkten S Poppenbüttel und U Ohlstedt aus dem maßgeblich durch die nutzbaren Straßen bestimmten Streckenverlauf, der Fahrgastnachfrage und den Verkehrsverhältnissen ergibt. Dies hat einerseits tageszeitabhängige Unterschiede und andererseits eine begrenzte Gestaltbarkeit zur Folge. Deswegen ist die Möglichkeit der Herstellung von Anschlüssen in Ohlstedt stets abhängig von den Anschlussvorgaben in Poppenbüttel, welche aufgrund der hier höheren Zahl umsteigender Fahrgäste vorrangig berücksichtigt werden müssen. Hinzu kommt, dass die Abfahrts- und Ankunftsminuten der U-Bahnen in Ohlstedt im Tagesverlauf wechseln. Unter diesen Bedingungen ist eine verlässliche Anschlussbildung mit stets kurzen Übergangszeiten in Ohlstedt unmöglich und Wartezeiten beim Umstieg sind nicht vermeidbar.

 

Soweit im Petitum gefordert wird, die Taktfrequenz der Busse von und nach Duvenstedt zu erhöhen, ist dies kurzfristig nicht leistbar. Der Ausbau des Angebots auf dem Weg zum Hamburg-Takt muss angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von infrastrukturellen, personellen und fahrzeugseitigen Ressourcen schrittweise erfolgen und ist dabei jeweils abhängig von verschiedenen Voraussetzungen. Dabei lässt sich nicht durchgehend sicherstellen, dass Bus und Bahn stets im Gleichschritt vorankommen. 

Zudem wurden die begrenzten zusätzlichen Ressourcen im Busbetrieb in den letzten Angebotsoffensiven anderen Linien zugeteilt, auf denen sie mehr Fahrgäste erreichen können. Eine Überarbeitung und Erweiterung der Linien 176 und 276 wurde für eine spätere Angebotsoffensive vorgesehen.

In der Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen und in der Folge auch die Fahrgeldeinnahmen deutlich zurückgegangen, so dass der Schwerpunkt der Anstrengungen nun zunächst auf den Erhalt des bestehenden Fahrplanangebots gelegt werden musste. Weitere Ausbauschritte auf dem Weg zum Hamburg-Takt wurden zunächst zurückgestellt, bis wieder eine gesicherte, verlässliche Finanzierungsgrundlage für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sichergestellt ist.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n