Busse 27 und 178: Zu einer großen Tangentialverbindung verknüpfen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1652.1)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.11
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Behörden werden gebeten zu prüfen, ob bei der geplanten Verlängerung einer Buslinie vom Bahnhof Wellingsbüttel zum Bahnhof Poppenbüttel (Wentzelplatz) die Buslinien 27 und 178 als erweiterte Tangentialverbindung zu einer Buslinie verknüpft werden können.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die BVM nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) wie folgt Stellung:
Die geplante Verlängerung der Metrobuslinie 27 von S Wellingsbüttel bis zur Busanlage S Poppenbüttel am Wentzelplatz wird seitens BVM, HOCHBAHN und hvv angestrebt, damit sich Umsteigebeziehungen reduzieren und die Attraktivität verbessert wird. So wird es unter anderem möglich sein, an der Busanlage S Poppenbüttel am Wentzelplatz von der Stadtbuslinie 178 in die Metrobuslinie 27 umzusteigen. Auf den bisherigen zwischenzeitlichen Umstieg in die S-Bahn kann verzichtet werden. Damit an der Busanlage S Poppenbüttel am Wentzelplatz ausreichend Platz für die verlängerte Metrobuslinie 27 vorhanden ist, soll nach aktuellem Stand der Planung im Straßenraum des Wentzelplatzes ein Haltestellenbereich für die Expressbuslinie X27 geschaffen werden, sodass der freiwerdende Platz an der Busanlage durch die Metrobuslinie 27 genutzt werden kann. Diese geplante Anpassung wird zu einer spürbaren Verbesserung für die Fahrgäste führen.
Eine Verknüpfung der beiden Linien zu einer langen Tangentialverbindung wird aus den nachfolgenden Gründen kritisch gesehen:
- Auf der Relation Poppenbütteler Bogen – S Poppenbüttel – U1 (Berne bzw. Farmsen) – Bf. Tonndorf – U Billstedt gibt es mit der neu eingeführten Expressbuslinie X27 bereits ein Angebot, das eine attraktive Tangentialverbindung zwischen diesen Schnellbahnhaltestellen und Stadtteilen herstellt, auch wenn sie nördlich von Tonndorf eine parallele Route zur Metrobuslinie 27 befährt. Die Fahrzeitvorteile der Expressbuslinie X27 lassen dabei auch den Umstieg in die parallel verkehrende Metrobuslinie 27 oder andere Linien zum Erreichen von Zwischenhaltestellen mit noch immer attraktiven Gesamtreisezeiten zu.Die nördlich von S Poppenbüttel bestehenden Nachfragepotenziale in den Hamburger Osten bleiben begrenzt und lassen die Notwendigkeit einer zweiten Tangentialverbindung nicht zu erkennen.
- Des Weiteren verkehrt die Stadtbuslinie 178 bis zur U1-Haltestelle U Garstedt. Damit verkehrt sie neben dem Stadtgebiet von Hamburg in einem Teilabschnitt auch im Kreis Segeberg. Diese grenzüberschreitende Buslinie deutlich zu verlängern, würde zu einer finanziellen Mehrleistung für den zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Segeberg führen, ohne dass sich die Fahrtenanzahl pro Tag dabei verbessern würde. Ursächlich hierfür ist, dass die vorgeschlagene Verknüpfung der Metrobuslinie 27 und der Stadtbuslinie 178 zwangsweise einen Gelenkbus erfordern würde, da die Metrobuslinie 27 in ihrem Bestand diese großen Fahrzeuge nachfrageorientiert benötigt. Dadurch würden sich die Kosten pro Fahrt auch auf dem von der Stadtbuslinie 178 bedientem Abschnitt erhöhen, ohne dass diese größeren Fahrzeuge nachfrageorientiert benötigt würden.Es ist nicht zu erwarten, dass der Kreis Segeberg die Mehrkosten eines nicht erforderlichen Gelenkbuseinsatzes zu tragen bereit wäre.
- Bei möglichen Verknüpfungen von Linienwegen sind zudem die Fahrplanstabilität und in Verbindung damit die mögliche Verspätungsanfälligkeit zu berücksichtigen. Es wird für Bestandsfahrgäste beider Linien der Nachteil gesehen, dass Verspätungen aus einem Abschnitt weit bis in die jeweiligen anderen Abschnitte gezogen werden und damit die gewünschte Fahrplanstabilität spürbar negativ beeinflusst wird. Folglich kann davon ausgegangen werden, dass ein deutlich größerer Anteil von geplanten Umstiegen zur Schnellbahn nicht mehr eingehalten werden kann, wobei diese Wegebeziehung von der Mehrheit der Bestandsfahrgäste weiterhin genutzt würde.
- Der Kernabschnitt der Stadtbuslinie 178 zwischen Heimgarten und S Poppenbüttel wird zumeist in dichterem Takt bedient als der nördliche Abschnitt der Metrobuslinie 27 in S Wellingsbüttel bzw. mit Verlängerung ankommend S Poppenbüttel. Stadtauswärts nimmt die Fahrtendichte auf der Stadtbuslinie 178 sukzessive ab (alle 10 Minuten bis Heimgarten, alle 20 Minuten bis Glashütte ZOB, alle 40 Minuten bis U Garstedt). Bereits die bestehende Länge der Metrobuslinie 27 erfordert Lenkzeitpausen an beiden Linienenden. Beispielsweise ist der südliche Endpunkt an der U-Bahnlinie U2 in Billstedt auf einer sehr hoch belasteten Busanlage, an der kein weiterer Platz für längere Pausen als bisher vorhanden ist, die jedoch eine sehr lange Linie aus Garstedt dort benötigen würde.
Diese Kombination verschiedener Taktdichten und Zwischenendpunkte führt unweigerlich dazu, dass es durch die notwendigen Lenkzeitpausen und wenigen Rückfahrtmöglichkeiten zu einer ineffizienten Betriebsführung mit langen Pausenzeiten und erhöhtem Bedarf an Fahrzeugen und Überliegeplätzen kommt. Diese Effizienzverluste und Mehrkosten stehen jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen für wenige durchfahrende Fahrgäste.
- Schließlich bestehen auf der Stadtbuslinie 178 bereits viele Anschlussbindungen, insbesondere in U Garstedt, Glashütte ZOB und S Poppenbüttel. Für eine Durchbindung mit einer Metrobuslinie 27 müssten diese Anschlüsse aufgegeben werden, da andernfalls entweder lange Wartzeiten der Busse an S Poppenbüttel entstünden oder die Fahrgäste auf sehr nachfragestarken Umsteigerelationen (z.B. U Farmsen) spürbar längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten. Die Verlässlichkeit ist jedoch vor allem auf den seltener bedienten Linienabschnitten von hoher Bedeutung.
Zusammengefasst kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Verknüpfung der Metrobuslinie 27 und der Stadtbuslinie 178 erhebliche Nachteile für Fahrgäste und Busbetrieb mit sich bringen würde, weshalb diese seitens BVM, HOCHBAHN und hvv nicht weiterverfolgt wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.