Bushaltestelle Alte Landstraße (Nord) Richtung Bäckerbrücke: Busbucht kurzfristig wiederherstellen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.11.2024 (Drs. 22-0392.1)
Letzte Beratung: 12.02.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zu prüfen, ob kurzfristig die Planung der Errichtungeiner Busbucht auf dem Poppenbütteler Weg (Ring 3) in Höhe „Hospital-zum-Heiligen-
Geist-Apotheke“ in Richtung Bäckerbrücke unter Vermeidung des Wegfalls von Stellplätzen -
bei Bedarf auch mit Zukauf eines privaten Grundstücks –aufgenommen werden kann. Die zuständige Fachbehörde wird um eine Einschätzung zur Verbesserung des Verkehrsflusses gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die BVM hat die ihr vorliegenden Monitoringdaten für August bis Dezember 2024 für die morgendliche Spitzenstunde überprüft und hat, bis auf wenige Ausnahmen, keine wiederkehrenden Stauereignisse feststellen können. Insgesamt fließt der Verkehr im genannten Knotenpunkt gut und es können keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Dies lässt sich gesamtheitlich für die Umleitungsstrecke der Maßnahme Wellingsbütteler Landstraße sagen. Aufgrund dessen konnten bereits die Halteverbote auf der Umleitungsstrecke größtenteils (circa 65 %) wieder aufgehoben werden. Im Bereich vor und hinter Lichtsignalanlagen und im Bereich der genannten Bushaltestelle sind diese verblieben, um die Leistungsfähigkeit sicher zu stellen.
Selbst mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen durch die Anfang 2025 gestartete Maßnahme auf der Harksheider Straße bleibt die Situation auf der Umleitungsstrecke stabil. Aus Sicht der BVM wird die Busbucht nicht benötigt und die zu erwartenden Verbesserungen des Verkehrsflusses rechtfertigen die entstehenden Kosten durch ggf. Zukauf von privaten Grundstücken nicht. Die BVM wird die Situation dennoch weiter beobachten.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Der Knotenpunkt Poppenbütteler Weg / Alte Landstraße wurde im Zuge der Baumaßnahme Wellingsbütteler Landstraße und Wellingsbüttler Weg angepasst, um die Leistungsfähigkeit der Ausweichroute über die Alte Landstraße zu steigern. Hierbei handelt es sich um ein bauzeitliches Provisorium. Nach Abschluss der Baumaßnahme Wellingsbütteler Landstraße und Wellingsbüttler Weg, voraussichtlich Ende 2027, wird der vorherige Zustand wiederhergestellt werden.
Zur Herstellung des zweiten Linksabbiegefahrstreifens in die Alte Landstraße war der Entfall der Busbucht erforderlich, um im vorhandenen Straßenflurstück den zusätzlichen Kfz-Fahrtsteifen herstellen zu können. Eine Variantenprüfung im Zuge der Planung hatte ergeben, dass die Herstellung von Ersatzzufahrten jeweils vor dem Knotenpunkt in den Zufahrten Ulzburger Straße Nord, Poppenbütteler Weg West und Alte Landstraße nicht ohneerhebliche bauliche Anpassungen möglich ist, sodass eine Ersatzhaltestelle hinter dem Knotenpunkt im Poppenbütteler Weg Ost vorgesehen wurde.
Die Lage der Bushaltestelle am Fahrbahnrand wurde gewählt, da eine zusätzliche Busbucht unter Berücksichtigung der erforderlichen Flächenbedarfe aller Verkehrsträger innerhalb der bestehenden Straßenbegrenzungslinie nicht möglich ist. Die verfügbare Restbreite südlich der Kfz-Fahrstreifen ist nicht ausreichend zur Anordnung einer Busbucht und der erforderlichen Flächen für den Fuß- und Radverkehr sowie den Wartebereich der Bushaltestelle.
Grundsätzlich wäre die Einrichtung einer Busbucht unter Nutzung privater Flächen umsetzbar. Da es sich bei dem aktuellen Zustand jedoch um ein Bauprovisorium handelt, wurde die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche unter Ankauf privater Flächen und Umsetzung einer umfassenden Anpassung des Straßenquerschnitts als nicht verhältnismäßig eingeschätzt und im Zuge der Planung nicht näher untersucht.
Zur Einrichtung einer Busbucht wäre voraussichtlich der Erwerb privater Flächen, die Fällung mehrerer Bäume und Hecken, die Umgestaltung der mit einem Höhenversatz versehenen Flächen vor der „Heiligen Geist Apotheke“ sowie umfangreiche Maßnahmen an den Straßenverkehrsflächen erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Verhandlungs-, Planungs- und Bauzeiten sowie der voraussichtlich erheblichen Kosten wird die Durchführung einer Verkehrsplanung in Richtung dieser Variante nicht empfohlen, insbesondere, da es sich um ein Bauprovisorium handelt, welches voraussichtlich ab Ende 2027 zurückgebaut wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.