Bundesteilhabegesetz
Zur Verbesserung der Inklusion hat der Bundesgesetzgeber das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Teile der Reform sind bereits zum 1.1.2018 in Kraft getreten.
Die wesentlichen Änderungen, die sich auch auf die Aufgabenwahrnehmung und Organisation der Bezirksverwaltung auswirken werden, werden zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung haben die BASFI, die Finanzbehörde und die Bezirksämter ein Projekt eingesetzt.
Die Projekteinsetzungsverfügung ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung ist darüber hinaus gern bereit, auf einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses mündlich zu berichten.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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