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Bürgersteig in der Straße Moorhof in Poppenbüttel Kleine Anfrage vom 22.02.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Bürgersteig vor den Gebäuden Moorhof 2d und Moorhof 2a ist teilweise für Personen mit Kinderwagen oder Personen mit Gehhilfen nicht, oder nur schwer zu begehen. Die Überfahrt auf der rechten Seite des Gebäudes Moorhof 2d ist mit groben Pflastersteinen sehr uneben ausgeführt. Der Bürgersteig ist in ganzer Länge vor dem Gebäude Moorhof 2a von mehreren Pollern, die offensichtlich nicht von städtischer Seite eingebaut wurden, im Gehbereich durchsetzt. Beide Behinderungen führen zu einer Einschränkung der Nutzung des Bürgersteigs insbesondere für Personen mit Gehbehinderungen die auf Hilfsmittel wie z.B. Rollatoren angewiesen sind. Diese weichen dann auf die Straße aus, wo sie zum einen durch den Straßenverkehr gefährdet sind und zum anderen auch schon von Polizeibeamten angewiesen wurden, den Bürgersteig zu benutzen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Ist der Verwaltung dieser Missstand bekannt?

 

  1. Gibt es eine Genehmigung, den Bürgersteig in den genannten Bereichen wie angeführt zu gestalten? Wenn ja, welche Abteilung hat dies wann genehmigt?

 

  1. Wenn nein, welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu treffen, um den Missstand abzuhelfen?

 

 

 

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