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Bürgerbegehren in Wandsbek Kleine Anfrage vom 29.11.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Ein Bürgerbegehren versteht sich als ein Antrag der Bürger in einem Bezirk auf Durchführung eines Bürgerentscheides. Ein Bürgerbegehren kann für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann.

 

Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitentscheidung sind wichtige Bausteine der Demokratie und versetzen Bürgerinnen und Bürger mehr über direkte Demokratie Einfluss zu nehmen.

Doch wie oft dieses Instrument durchgeführt wird, hängt auch vom Wissen der Bürger und der Barrieren zur Durchführung eines solchen Begehrens ab.

 

Deshalb frage ich die Bezirksverwaltung:

 

  1. Wie viele Bürgerbegehren wurden in den letzten 5 Jahren im Bezirk Wandsbek angezeigt? Bitte tabellarisch jeweils das Datum, durch wen und zu welcher Fragestellung bzw. welchem Thema

 

  1. Wie viele der angezeigten Bürgerbegehren wurden nach der Zulässigkeitsprüfung als nicht zulässig beschieden? Bitte tabellarisch darstellen, mit welcher Begründung und ob eine erneute Zulassung mit welchem Ergebnis geprüft wurde?

 

  1. An welche Gesetze ist die Bezirksverwaltung beim Umgang mit Bürgerbegehren gebunden?