Bündnis für das Wohnen in Hamburg: Die Bedeutung für die politische Arbeit in den Fach- und Bauprüfausschüssen in Wandsbek Auskunftsersuchen v. 15.07.2021
Seit 2008 herrscht in Hamburg, laut amtlicher Verlautbarung, ein struktureller Wohnungsnotstand bzw. -mangel. Der Senat hat seither viele Maßnahmen beschlossen, die an der Ausgangssituation jedoch nichts geändert haben. Der Wohnungsnotstand besteht nach wie vor.
Am 23. Juni 2021 wurde das Bündnis für das Wohnen in Hamburg durch Vertreter aus Senat, Wirtschaft und Bezirken ratifiziert. Mit diesem Bündnis soll eine Steigerung der Quadratmeterpreise für geförderte und freie Mietwohnungen verringert werden. Ein nobles, wenn auch im Endeffekt unrealistisches Ansinnen. Die Kosten für etliche Rohstoffe sowie materielle und immaterielle Güter – wie Grund & Boden, Baunebenkosten und Baumaterialien – werden in einer wachsenden Stadt mit einer begrenzten Fläche nicht geringer, im Gegenteil. Je mehr Menschen auf einer räumlich begrenzten Fläche untergebracht werden sollen, desto höher die Kosten der Unterbringung.
Mit dem erklärten Ziel des Senats, Hamburg zu einer 2-Millionen-Stadt auszubauen, wird weder der Wohnungsnotstand beseitigt noch der Kostenfaktor Wohnen gesenkt werden können. Infolgedessen werden die Pendlerbewegungen durch eine Flucht ins Umland immer stärker wachsen.
Forderungen von Wohnungsbau- und Umweltverbänden sowie politische (Wunsch-) Vorstellungen von Senat und Bezirken werden in der Öffentlichkeit und den Medien kontrovers diskutiert. Auf Bezirksebene stehen die Maßnahmen der Rot-Grünen Koalition nach mehr Infrastruktur bzw. Raumvergabe für Elektromobilität, Solarthermie, Dach- und Fassadenbegrünung, Radinfrastruktur oder erhöhte Anforderungen für die Außendämmung, einem kostensparenden Bauen und damit dem Ziel einer Senkung der Baukosten bzw. der Mieten entgegen.
Der Vertrag beinhaltet zudem Passagen, die eine genauere Klärung in ihrem Bezug auf den Bezirk Wandsbek bedürfen.
Wir beziehen uns bei unseren Fragen - wenn nicht anders angegeben - auf Kapitel 1 des Vertragswerks „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ und übernehmen für alle Fragen die Nummerierung aus diesem Werk.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 27.08.2021
Vorbemerkung:
Das Wohnraumförderprogramm für 2021 und 2022 zielt weiterhin auf eine große Anzahl von Neubau, umfangreiche Modernisierungen und Bindungsverlängerungen – bei unverändert sehr niedrigen und nur moderat steigenden Einstiegsmieten. Die ebenfalls beschlossene Verlängerung der Mindestbindung von 20 auf 30 Jahre wird helfen, den Be-stand an Sozialwohnungen auf lange Sicht zu stabilisieren und zu erweitern und damit auch für einen nennenswerten Anteil an Mietwohnungen langfristig bezahlbare Mieten sichern. Mit der neuen Mindestquote an Neubauwohnungen für vordringlich Wohnungssuchende schließlich unterstützt der Senat diejenigen, die es auf dem angespannten Woh-nungsmarkt am schwersten haben.
Im bundesweiten Pro-Kopf-Vergleich werden die Bewilligungszahlen für die Förderung sozial gebundenen Wohnraums in Hamburg auch weiterhin mit großem Abstand die Rangliste der Bundesländer anführen. Im vergangenen Jahr führte das besonders hohe Engagement des Senats für den öffentlich geförderten Wohnungsbau – unterstützt vom Bündnis für das Wohnen mit der Wohnungswirtschaft und dem Vertrag für Hamburg mit den Bezirksämtern – zu dem erfolgreichen Ergebnis von fast 3.500 gebauten Sozialwohnun-gen. Hinzu kommen die „Hamburg-Wohnungen“ („8-Euro-Wohnungsbau“).
Der Senat hat für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt Fördermittel in Höhe von rund 553 Millionen Euro für den 1. Förderweg (jährlich mindestens 2.300 Wohneinheiten) und den 2. Förderweg (jährlich mindestens 700 Wohneinheiten) bereit gestellt (siehe Drs. 22/2973).
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt – unter Beteiligung des Bezirksamts Wandsbek – wie folgt Stellung zum o.g. Beschluss:
Auf welche Lagen trifft diese Beschreibung im Bezirk Wandsbek zu?
BSW:
Im Rahmen der Verhandlungen für das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ wurde die
kleinräumige Verteilung der genannten Lagen nicht erörtert. Diese werden in der Regel im
konkreten Einzelfall durch die Bezirksämter anlassbezogen identifiziert.
BSW:
Dies betrifft Planungen und Vorhaben, für die baurechtliche Anträge bereits gestellt wurden,
Bebauungsplanverfahren bereits eingeleitet wurden oder zur Einleitung vorgesehen
sind oder kommunalpolitische Beschlussfassungen bereits erfolgt sind bevor das neue
Bündnis für das Wohnen in Hamburg unterzeichnet wurde.
Was wird hierbei unter dem Begriff Clusterwohnung verstanden?
BSW:
Cluster-Wohnungen kombinieren die Vorteile einer Kleinstwohnung mit denen einer Wohngemeinschaft.Siehe dazu BBSR, 2020, Zukunft Bauen: Forschung für die Praxis, Band 22, Cluster-Wohnungen, S. 9.,
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/zukunft-bauen-fp/2020/band-22.html)
BSW:
Während der Laufzeit des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg für die 21. Legislaturperiode von 2016 bis 2020 wurde die Erstellung eines Gutachtensveranlasst, das inzwischenmehrfach fortgeschrieben wurde(Hamburger Bht-tps://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14939834/2021-03-04-bsw-neues-gutachten-zur-preisentwicklung-im-wohnungsbau/aukosten 2021 - hamburg.de) Potentiale für eine Begrenzung der Baukosten wurden zum Beispiel in den Bereichen des Bauordnungsrechts, der Folgekostenabschätzung, des seriellen und modularen Bauens, der effizienten Umset-zung von Klimaschutzmaßnahmen, der Digitalisierung und der Gebäudeausrüstung identifiziert.
Neben den Herstellungskosten sind insbesonderedie Grundstückskosten stark angestiegen, was u. a. die FHH veranlasst hat, ihre gemeinwohlorientierte Boden-und Liegenschaftspolitik weiterzuentwickeln.
Städtische Grundstücke werden nun in erster Linie mit Erbbaurecht vergeben und Vor-kaufsrechte der Stadt konsequent ausgeübt. Sanierungsverfahren (§ 136 Baugesetzbuch) oder städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 Baugesetzbuch) sollen rechtzeitig vorbereitet und erlassen werden, um mit „vorbereitenden Untersuchungen“ und „Veränderungssperren“ Bodenspekulation zu verhindern.
BSW:
Die Vereinbarungen im Text des gerade vereinbarten „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“
gelten für die 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft.
Was wird hierbei unter dem Begriff einer „kompensierenden, insbesondere nutzungsorientierten und bedarfsgerechten Gestaltung von Freiräumen“ verstanden?
BSW:
Wo höhere bauliche Dichten realisiert werden, ist die parallele Aufwertung (Qualifizierung)
von Freiräumen als Ausgleich und Reaktion auf einen steigenden Nutzungsdruck von hoher
Bedeutung. Dabei soll sich die Freiraumgestaltung an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen
und Bewohner orientieren.
BSW:
Siehe Antwort zu Frage 1.
BSW:
Die Wohnungsverbände haben sich verpflichtet, auf ihre Mitgliedsunternehmen einzuwirken,
sich an der Qualifizierung bisher weniger nachgefragter Lagen zu beteiligen. Dabei
geht es um eine Aufwertung des Gebäudebestands ebenso wie um quartiersbezogene
Maßnahmen. Zu diesen können Verbesserungen gehören, die das soziale Miteinander
fördern wie gemeinschaftlich nutzbare Räume und Anlagen sowie sonstige Möglichkeiten
für die Gemeinwesenarbeit oder auch städtebauliche Aufwertungen.
Aus den jüngsten Senatsveröffentlichungen geht hervor, dass nach wie vor viele Hamburger auf das Auto angewiesen sind. Trotz jährlich wachsenden Zulassungszahlen in Hamburg - respektive Wandsbek, hat das Angebot der städtischen und privaten Investoren bei Nachverdichtungen und Neubauprojekten nicht mit den steigenden Zulassungszahlen Schritt gehalten.
BSW:
Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt.
keine Anlage/n