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Bündnis für das Wohnen in Hamburg: Die Bedeutung für die politische Arbeit in den Fach- und Bauprüfausschüssen in Wandsbek Auskunftsersuchen v. 15.07.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.08.2021
Sachverhalt

 

Seit 2008 herrscht in Hamburg, laut amtlicher Verlautbarung, ein struktureller Wohnungsnotstand bzw. -mangel. Der Senat hat seither viele Maßnahmen beschlossen, die an der Ausgangssituation jedoch nichts geändert haben. Der Wohnungsnotstand besteht nach wie vor.

 

Am 23. Juni 2021 wurde das Bündnis für das Wohnen in Hamburg durch Vertreter aus Senat, Wirtschaft und Bezirken ratifiziert. Mit diesem Bündnis soll eine Steigerung der Quadratmeterpreise für geförderte und freie Mietwohnungen verringert werden. Ein nobles, wenn auch im Endeffekt unrealistisches Ansinnen. Die Kosten für etliche Rohstoffe sowie materielle und immaterielle Güter wie Grund & Boden, Baunebenkosten und Baumaterialien werden in einer wachsenden Stadt mit einer begrenzten Fläche nicht geringer, im Gegenteil. Je mehr Menschen auf einer räumlich begrenzten Fläche untergebracht werden sollen, desto höher die Kosten der Unterbringung.

 

Mit dem erklärten Ziel des Senats, Hamburg zu einer 2-Millionen-Stadt auszubauen, wird weder der Wohnungsnotstand beseitigt noch der Kostenfaktor Wohnen gesenkt werden können. Infolgedessen werden die Pendlerbewegungen durch eine Flucht ins Umland immer stärker wachsen.

 

Forderungen von Wohnungsbau- und Umweltverbänden sowie politische (Wunsch-) Vorstellungen von Senat und Bezirken werden in der Öffentlichkeit und den Medien kontrovers diskutiert. Auf Bezirksebene stehen die Maßnahmen der Rot-Grünen Koalition nach mehr Infrastruktur bzw. Raumvergabe für Elektromobilität, Solarthermie, Dach- und Fassadenbegrünung, Radinfrastruktur oder erhöhte Anforderungen für die Außendämmung, einem kostensparenden Bauen und damit dem Ziel einer Senkung der Baukosten bzw. der Mieten entgegen.

 

Der Vertrag beinhaltet zudem Passagen, die eine genauere Klärung in ihrem Bezug auf den Bezirk Wandsbek bedürfen.

 

Wir beziehen uns bei unseren Fragen - wenn nicht anders angegeben - auf Kapitel 1 des Vertragswerks „ndnis für das Wohnen in Hamburg“ und übernehmen für alle Fragen die Nummerierung aus diesem Werk.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. In Paragraf 4 Abs. 1 ist zu lesen: „In bestimmten zentralen und nachgefragten Lagen wird mehr bezahlbarer Wohnraum, zum Teil bis 50 % sozialer Wohnungsbau benötigt.“

 

Auf welche Lagen trifft diese Beschreibung im Bezirk Wandsbek zu?

 

  1. Paragraf 4 Abs. 3: „Bisherige Absprachen für Wohnungsbauprojekte in einem fortgeschrittenen Planungsstand sind nicht betroffen.“

 

  1. Was versteht der Senat unter einem „fortgeschrittenen Planungsstand“?

 

  1. Welche Wandsbeker Planungen fallen unter diese Klausel?

 

  1. Paragraf 5:

 

Was wird hierbei unter dem Begriff Clusterwohnung verstanden?

 

  1. Paragraf 7:

 

  1. Welche Vorschläge zur Begrenzung des Baukostenanstiegs existieren bereits?

 

  1. Welcher Zeitrahmen ist für die Erarbeitung „weiterer Vorschläge zur Begrenzung des Baukostenanstiegs“ vorgesehen?

 

  1. Paragraf 14:

 

Was wird hierbei unter dem Begriff einer „kompensierenden, insbesondere nutzungsorientierten und bedarfsgerechten Gestaltung von Freiräumen“ verstanden?

 

  1. Paragraf 16:

 

  1. Auf welche weniger nachgefragte Lagen in Wandsbek trifft dies zu?

 

  1. Was verstehen die Verwaltung unter einem angemessenen Engagement durch Bestandsaufwertung und quartiersbezogene Maßnahmen?

 

  1. Kapitel 2 Paragraf 16:

 

Aus den jüngsten Senatsveröffentlichungen geht hervor, dass nach wie vor viele Hamburger auf das Auto angewiesen sind. Trotz jährlich wachsenden Zulassungszahlen in Hamburg - respektive Wandsbek, hat das Angebot der städtischen und privaten Investoren bei Nachverdichtungen und Neubauprojekten nicht mit den steigenden Zulassungszahlen Schritt gehalten.


 

  1. In welchen Wandsbeker RISE-Gebieten und ehemaligen RISE-Gebieten hat sich das Angebot an Stellplätzen im öffentlichen Raum seit dem Beginn des jeweiligen Projekts um welche Anzahl verändert?

 

Anhänge

keine Anlage/n