Buchwaldstraße: Erkennbarkeit von Bordsteinschäden bei Dunkelheit und Regen überprüfen und Betroffene einbeziehen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 30.09.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.5
Mit dem Beschluss zur Drucksache 22-3314.1 wurde die Verwaltung gebeten, durch Bordsteinverschiebungen entstandene Gefahrenstellen in der Buchwaldstraße zu erfassen, zu dokumentieren, zu sichern und zu beheben sowie einen Umsetzungszeitplan vorzulegen.
In Drucksache 22-4210 bestätigt das Bezirksamt einen baulichen Mangel durch einen etwa drei Zentimeter hervorstehenden Bordstein. Zur Bewertung führt es aus:
„Nach Ansicht der FHH kann man davon ausgehen, dass der besagte Bereich für Verkehrsteilnehmer üblicherweise erkennbar ist und das Fahrverhalten entsprechend angepasst wird.“
Diese Aussage lässt offen, unter welchen Licht- und Witterungsverhältnissen die Erkennbarkeit untersucht wurde. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar dargestellt, ob Dunkelheit, Regen, eine nasse Fahrbahn und Begegnungsverkehr berücksichtigt wurden. Der allgemeine Hinweis auf angepasstes Fahrverhalten ersetzt keine konkrete Bewertung dieser Bedingungen.
Die Hinweise aus der Bevölkerung auf mögliche Beeinträchtigungen verdienen eine sachliche, nachvollziehbare Auseinandersetzung. Ein konkreter Zeitplan für den Umgang mit dem bestätigten baulichen Mangel fehlt weiterhin.
Dies vorausgesetzt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
Dem Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah von den Ergebnissen zu berichten.
keine Anlage/n
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