Buchnerweg und Karstenskoppel barrierefrei gestalten Beschlussvorlage des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-1763) im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 08.10.2015 beraten
- Mit geändertem Petitum einstimmig beschlossen
- Aus der ursprünglichen Vorlage wurde ein Punkt des Petitums zur weiteren Bearbeitung an den WVA überwiesen (siehe unten)
- Einstimmiger Beschluss des WVA am 03.12.2015
Am Ende des Buchnerweges wurde durch die Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG (BDS) ein barrierefreies Mehrfamilienhaus errichtet. Die Zuwegung zum Haus findet über einen Fußweg, der die Wendehammer der Straßen Buchnerweg und Karstenskoppel verbindet, statt. Der Bordstein des Fußweges ist für die Rollstuhlfahrer, die zum Haus Buchnerweg Nummer 27/29 fahren wollen, zu hoch, sodass diese nur mit größter Mühe zum Haus gelangen können.
Vor dem Haus wurde durch die BDS ein privater Fußweg errichtet, der am Wendehammer im Buchnerweg endet. Der Bordstein ist an dieser Stelle so hoch, dass Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit haben, auf die andere Straßenseite im Buchnerweg zu gelangen und den Fußweg daher nicht nutzen können.
Darüber hinaus ist der Verbindungsweg zwischen den genannten Straßen teilweise bis zur Hälfte und beim Wendehammer in der Karstenskoppel komplett zugewuchert, sodass Rollstuhlfahrer kaum auf die andere Straßenseite fahren können. Diese Verwahrlosung der öffentlichen Wegefläche wurde durch die Anwohner bereits mehrfach erfolglos beim Wegewart angezeigt.
Der Regionalausschuss Bramfeld –Steilshoop-Farmsen-Berne möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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