22-2435.1

Brücke am Rückhaltebecken Boltwischen / Reetwischendamm sanieren Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 11.6

Sachverhalt

- Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 über den interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP (Drs. 22-2435) beraten und ihn einstimmig in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Wie uns eine aufmerksame Bürgerin mitgeteilt hat, befindet sich eine Holzbrücke am Regenrückhaltebecken Boltwischen / Reetwischendamm zwischen den Flurstücken 3637 und 3642 der Gemarkung 542 in einem sehr stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Bereich des Regenrückhaltebecken wird gerne zur Naherholung von Spaziergängerinnen und Spaziergängern genutzt.

Wie wir uns vor Ort überzeugt haben, ist der Zustand der Brücke mehr als gefährlich. Der Brückenboden wurde bereits an vielen Stellen durch Metallplatten provisorisch gesichert. Inzwischen sind alle Brückenbohlen so stark angegriffen, dass die gesamte Brücke eine einzige Stolperfalle darstellt. Gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ist die Gefahrenlage besonders hoch.

Erfahrungsgemäß ist eine Komplettsanierung einer solchen Brücke nicht kurzfristig umsetzbar. Daher ist es u.E. erforderlich im Sinne der Verkehrssicherheit mindestens den Brückenboden durch geeignete provisorische Maßnahmen von Stolperfallen zu befreien. Beispielsweise könnte der Brückenboden vorübergehend bis zu einer Sanierung mit geeigneten Platten ausgelegt und an die Wege angeglichen werden.

Vor diesem Hintergrund möge dieBezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt bzw. die zuständigen Stellen werden gebeten,

  1. die Sanierung der kompletten Brücke zu planen und die dafür erforderlichen Gelder einzuwerben und bereitzustellen,
  1. die Sanierung in das Arbeitsprogramm für eine zeitnahe Umsetzung aufzunehmen,
  1. die Sanierung umgehend durchzuführen,
  1. übergangsweise bis zur kompletten Sanierung den Brückenboden mit geeigneten Maßnahmen (z.B. die Auslegung von Platten) so zu sichern, dass keine Stolperfallen mehr vorhanden sind und
  1. dem Regionalausschuss regelmäßig über die einzelnen Schritte mit Angabe der geplanten Termine bis zur vollständigen Sanierung zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.11.2025
Ö 11.6
Anhänge

Kartenauszug und Fotos (Oliver Schweim)

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