21-0809

Bramfelder Sportverein: Auswirkungen durch U5-Bau

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Der Mitgliederzeitung vom Bramfelder Sportverein ist zu entnehmen, dass ein Neubau eines Vereinshauses in der Ellernreihe geplant ist. Es soll eine neue Sporthalle mit Studentenwohnungen entstehen. Bramfeld und die angrenzenden Stadtteile wachsen, daher muss auch die Sportinfrastruktur wachsen.

 

Mit Drucksache 21-0368.1 (Antwort 22) teilt die Verwaltung mit, dass die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes ab ca. 2022 für mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen sind. Es handelt sich hierbei um die vom BSV für den Neubau vorgesehene Fläche.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

 

 

1.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Bramfelder Sportverein die derzeit nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzesr einen Neubau vorgesehen hat? Wenn ja, wann und wie wurde die Behörde informiert?

2.)    Wie viele Jahre sollen voraussichtlich die nördlichen Flächen des Kunstrasenplatzes in der Ellernreihe für die Baustelleneinrichtung genutzt werden?

3.)    Gibt es eine Möglichkeit, dass von einer Baustelleneinrichtung in der Ellernreihe abgesehen wird?

  1. Wenn ja, wie und welche Auswirkungen hätte diese Änderung auf den U5 Bau?
  2. Wenn nein, warum nicht?

4.)    Welche Auswirkungen auf den Spielbetrieb auf dem Sportplatz Ellernreihe hat die Baustelleneinrichtung der U5?

5.)    Welche Auswirkungen auf den Spielbetrieb auf dem Sportplatz Ellernreihe hat der U5 Bau?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n