21-0368.1

U5-Bau in Bramfeld: Nachteile für andere schutzwürdige öffentliche oder private Belange minimieren

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Hamburg plant eine neue U-Bahn-Linie, die U5. Der erste Abschnitt U5 Ost schließt die Stadtteile Bramfeld, Steilshoop, Barmbek-Nord und City Nord an das S- und U-Bahn-Netz an. Die genaue Lage der Haltestellen und die Streckenführung sind im Dezember 2017 beschlossen worden.

 

Auf 5,8 Kilometern Neubaustrecke werden fünf Haltestellen entstehen: Darunter zwei auf dem Gebiet des Bezirks Wandsbek: Am Bramfelder Dorfplatz und in der Gründgensstraße (Steilshoop), sowie ein Zielschacht in der Straße Heukoppel.

 

Gemäß Erläuterungsbericht (Anlage 02.01 zu Ziffer 6.1 soll der Bau der U-Bahn mit möglichst geringen Nachteilen erfolgen.

„Daher gilt es, eine Vorzugsvariante zu finden, durch die diese Planungsziele möglichst gut und mit möglichst geringen Nachteilen für andere schutzwürdige öffentliche oder private Belange erreicht werden können.“

 

Der Zielschacht der U5 soll in Bramfeld in der Heukoppel in einem Wohngebiet realisiert werden. Private Belange werden dadurch massiv beeinträchtigt. Es stellt sich die Frage, weshalb der Schacht nicht auf öffentlichem Grund bspw. auf der Fuchswiese oder der Ellernreihe realisiert wird?

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt:                     25.11.2019

 

Die Entwurfsplanung der Hochbahn für den Neubau der U-Bahn-Linie U5 im Abschnitt Bramfeld – Steilshoop – Sengelmannstraße – City Nord ist abgeschlossen und ein Antrag auf Planfeststellung ist gestellt. Die Planfeststellungsbehörde hat das Planfeststellungsverfahren gestartet.

Die detaillierten Unterlagen können auch online unter https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/12763064/u5-ost/ eingesehen werden. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich daher auf den zuvor benannten Planungsstand.

 

 

1.)    Wurde geprüft, ob der Zielschacht auf den Grünflächen der Ellernreihe enden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Im Zusammenhang mit den Untersuchungen zu möglichen Vortriebsrichtungen der Tunnelvortriebsmaschinen (TVM) wurden mehrere End- bzw. Startpunkte für den Schildvortrieb im Vorentwurf untersucht.

Eine vollständige Lage des Zielschachtes innerhalb der Straßenflächen Ellernreihe ist bautechnisch nicht möglich. Eine Weiterführung bis in die Grünflächen der Ellernreihe führt zu einer längeren Strecke und somit zu höheren Baukosten. Darüber hinaus können die Ziele des möglichen weiteren Verlaufs der U-Bahn-Linie gemäß Flächennutzungsplan nicht erreicht werden (siehe auch Antworten zu den Fragen 24 und 25).

Vor diesem Hintergrund wurde diese Variante nicht weiterverfolgt.

 

2.)    Mit welchen Kosten wird für die Erstellung des Zielschachts in der Heukoppel gerechnet?

 

Gemäß Bau- und Kostenunterlage der Hochbahn wird mit Baukosten in Höhe von ca. 12 Mio. Euro für die Erstellung des Zielschachts in der Heukoppel gerechnet.

 

3.)    Mit welchen Kosten wird für die Erstellung des Zielschachts in der Ellernreihe gerechnet?

 

Die Kosten für die Erstellung des Zielschachtes sind im Wesentlichen abhängig von der Größe und Tiefenlage des Schachtes. Bei der Lage des Schachtes im Bereich des Sportplatzes erhöhen sich die Vortriebsstrecke und damit die Baukosten.

Diese Alternative wurde aus vorgenannten Gründen nur im Vorentwurf betrachtet. Aufgrund des frühen Planungsstandes können keine konkreten Kostenangaben gemacht werden.

 

4.)    Wie lang ist die Vortriebsstrecke des Zielschachts im Bereich der Sportanlage Ellernreihe?

 

Um eine vergleichbare Kehr- und Abstellanlage und damit den Zielschacht unterhalb des Sport-platzes zu platzieren, ist eine zusätzliche Vortriebsstrecke von etwa 280 m erforderlich.

 

5.)    Wie lang ist die Vortriebsstrecke des Zielschachts im Bereich der Heukoppel?

 

Die Vortriebsstrecke zwischen der Haltestelle Bramfeld und Zielschacht beträgt ca. 320 m.

6.)    Wieso muss die Vortriebsstrecke des Zielschachts im Bereich der Sportanlage Ellernreihe länger sein als die in der Heukoppel?

 

Die betrieblichen Anforderungen an eine Kehr- und Abstellanlage im automatisierten Betrieb er-fordern eine möglichst geradlinige Streckenführung im Abstellbereich. Die zusätzliche Vortriebsstrecke von 280 m bildet den geometrischen Bogen ab.

 

7.)    Würde ein Zielschacht auf öffentlichen Grünflächen der Ellernreihe aus der Sicht der zuständigen Behörde geringere Nachteile für private Belange nach sich ziehen? Wenn nein, wieso nicht?

 

Durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Grünflächen der Ellernreihe ist ein Eingriff in Fauna und Flora erforderlich. Die Nutzung der Sportplatzanlage ist während der Bauzeit nicht möglich.

 

8.)    Wieso muss auf Bögen im Bereich der KAA für den Kupplungsvorgang der Fahrzeuge verzichtet werden?

 

Die U-Bahn-Linie U5 soll vollautomatisch ohne Fahrpersonal betrieben werden. Dies umfasst auch alle erforderlichen Kupplungsvorgänge. Für einen ausreichend zuverlässigen und störungsfreien automatischen Kupplungsvorgang sind nicht-gekrümmte Gleisanlagen erforderlich.

 

9.)    Weist die Hochbahn bereits bogenförmige Abstellanlagen auf? Wenn ja, welche und wieso können diese bogenförmig betrieben werden?

 

Im Verlauf der U-Bahnlinien U1 – U4 sind an mehreren Stellen bogenförmige Abstellanlagen in Betrieb (z. B. Wandsbek Markt (U1), Niendorf Markt (U2), Barmbek (U3)).

Auftretende Störungen während der Kupplungsvorgangs können durch die Zugfahrerinnen und Zugfahrer i. d. R. sofort behoben werden.

 

10.)                       Wurde geprüft, ob der Zielschacht auf der Grünfläche der Fuchswiese (zwischen Reembusch und Heukoppel, hinter dem Gymnasium Johannes-Brahms) enden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wieso sind die Ergebnisse nicht veröffentlicht worden? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur möglichen Vortriebsrichtungen der TVM wurden mehrere End- bzw. Startpunkte für den Schildvortrieb im Vorentwurf untersucht und be-wertet.

Aufgrund der vortriebsbedingten Mindestradien (Min r größer r = 400 m) ist eine geradlinige Ab-stellanlage auf der Fläche der Fuchswiese geometrisch nicht umsetzbar.

 

11.)                       Würde ein Zielschacht auf der Grünfläche der Fuchswiese (zwischen Reembusch und Heukoppel, hinter dem Gymnasium Johannes-Brahms) aus der Sicht der zuständigen Behörde geringere Nachteile für private Belange nach sich ziehen? Wenn nein, wieso nicht?

 

Siehe Antwort zu Frage 10.

12.)                       Welche Einschränkungen ergeben sich durch die Baustelle in der Heukoppel (insbesondere Rettungs- und Versorgungswege/-Möglichkeiten für das Flurstück 10303)?

 

Für die Bauzeit des Zielschachtes Heukoppel wird es erforderlich sein, die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die fußläufigen Verbindungen sollen aufrechterhalten bleiben (siehe dazu auch Planfeststellungsunterlage 25.15.01). Ebenfalls werden die Belange der Rettungs- und Versorgungsdienste berücksichtigt.

Während des Baus des Zielschachtes Heukoppel ist mit baustellentypischen Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit über provisorische und verkehrssicher Fußwege sowie mit unvermeidbaren baustellenbedingten Emissionen (Staub, Schmutz, Erschütterungen und Baustellengeräuschen) zu rechnen.

 

13.)                       Müssen private Grundstücke für den Bau des Zielschachts in der Heukoppel in Anspruch genommen werden? Wenn ja, welche und in welcher Form?

 

Nördlich und südlich der Straße Heukoppel muss je ein privates Grundstück bauzeitlich sowie in einem Fall auch dauerhaft ober- und unterirdisch für den Bau und die Anlagen des Zielschachtes in Anspruch genommen werden.

Die bauzeitlichen Tätigkeiten umfassen die Herstellung des Bauwerkes einschl. Baustelleneinrichtungen, Sicherungsmaßnahmen sowie Leitungs- und Wegeführungen.

Siehe auch Planfeststellungsunterlage 14.05.

 

14.)                       Welche Maßnahmen sind von der zuständigen Behörde angedacht, wenn die Anwohner die Inanspruchnahme des privaten Grunds verweigern?

  1. Ist eine Enteignung möglich? Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage?

 

Die Hochbahn steht in Vertragsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und strebt eine einvernehmliche Lösung mittels Abschluss einer Vereinbarung an.

 

15.)                       Wie und nach welchen Vorgaben werden die Anwohner für die Inanspruchnahme des privaten Grunds entschädigt?

 

Art und Umfang der Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind Gegenstand der jeweiligen Gespräche und der darauf aufbauenden angestrebten Vereinbarung. Orientierung für die Entschädigung von Grundstücksinanspruchnahmen bieten die §§ 93 ff BauGB.

 

16.)                       Durch den Bau und der Inanspruchnahme des privaten Grunds werden sich Mietminderung bedingen. Können die Anwohner dafür Entschädigung beantragen und in welcher Höhe?

 

Art und Umfang der Entschädigung für Mietminderungen o.ä. sind Gegenstand der jeweiligen Gespräche und der darauf aufbauenden angestrebten Vereinbarung.

 

17.)                       Wann wurden die Planungen für den Bau des Zielschachts fertig gestellt?

 

Der Zielschacht ist Bestandteil der Ende 2018 abgeschlossenen Entwurfsplanung und damit Teil des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens.

 

18.)                       Wann und wie wurden die Anwohner in der Heukoppel über die Planungen zum Bau des Zielschachts informiert?

 

Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses der Hochbahn fanden seit 2016 in Bramfeld regelmäßig Beteiligungsveranstaltungen zur Kommunikation aktueller Planungsstände und zum Einbezug der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess statt. Inhaltlich befassten sich diese Veranstaltungen unter anderem mit folgenden Themen:

- Streckenführung allgemein

- Geprüfte Haltestellenvarianten

- Haltestellenzugänge und Haltestellenumfeld

- Busanbindungen

- Lage der Notausgänge Fabriciusstraße und des Zielschachts Heukoppel

- Lage des Tunnels unter der Bramfelder Chaussee

- Bauverfahren und Baulogisitk

- Bauzeitliche Verkehrsführung

- Zukünftige Gestaltung des Bramfelder Dorfplatzes

Neben diesen, von mehreren hundert Bürgerinnen und Bürgern besuchten Veranstaltungen, gab es zudem zahlreiche Gespräche mit Anwohnerinnen und Anwohnern im Umfeld der Haltestelle und der Notausgänge/Zielschacht. Auch der Bezirksversammlung Wandsbek wurden die Planun-gen im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss vorgestellt.

Darüber hinaus hat die Hochbahn mit Beginn des Beteiligungsprozesses im Jahr 2016 auch einen Beauftragten für die Projektkommunikation, der für alle Belange rund um die Planungen der U5 Ost für Fragen und Anregungen zur Verfügung steht und per E-Mail und telefonisch zu erreichen ist, eingesetzt. Zusätzlich nimmt der Beauftragte regelmäßig an der Stadtteilkonferenz Bramfeld teil.

 

19.)                       Warum wurden die Anwohner nicht früher informiert?

 

Die Hochbahn hat im Jahr 2016 mit dem Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung und dem damit einhergehenden Beginn der Vorentwurfsplanung mit der Information des Projekts begonnen und gleichzeitig zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Möglichkeit geschaffen, Ideen, Anregungen und Bedenken zu äußern. Damit ist die Hochbahn um Jahre früher an die Bürgerinnen und Bürger herangetreten, als vom Gesetzgeber im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen.

 

20.)                       Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass das Flurstück 10303 Wärmepumpenanlagen und Erdsonden im Boden aufweist? Wenn ja, wie soll verhindert werden, dass diese zerstört werden? Wenn nein, sollen diese noch in die Planungen aufgenommen werden und wie?

 

Die Erdwärmesonden sind im Wasserbuch der FHH enthalten und bekannt.

Eine Beschädigung und Zerstörung der Anlagen durch die Arbeiten an der U-Bahn-Linie U5 sind aufgrund des Abstandes zu den Tunnelanlagen aktuell nicht zu erwarten.

 

21.)                       Soll die Fläche des Übungsplatzes in Steilshoop, hinter dem Café „Jetzt“, Ecke Gründgensstraße/Alfred Mahlau-Weg für den Bau der U5 mittelbar oder unmittelbar genutzt werden? Wenn ja, welche Nutzung ist wann geplant?

 

Die Fläche des Verkehrsübungsplatzes ist laut Planfeststellungsunterlage ab ca. 2022 für mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen.

Darüber hinaus wird in Teilen der Tunnel der U-Bahn-Linie U5 unterhalb dieser Fläche verlaufen.

 

22.)                       Sollen Flächen bei der Ellernreihe für den Bau der U5 mittelbar oder unmittelbar genutzt werden? Wenn ja, welche Nutzung ist wann geplant?

 

Die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes sind ab ca. 2022 für mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen.

 

23.)                       Gibt es Planungen, die Bramfelder Chaussee komplett für den U5 Bau zu sperren? Wenn ja, wie lange soll die Sperrung andauern?

 

Solche Planungen finden derzeit nicht statt.

 

24.)                       Wurde eine Anbindung der U5 bis an die U-Bahn-Haltestelle Farmsen geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?

 

Der Flächennutzungsplan der FHH sieht die Option einer Schnellbahnstrecke zwischen Bramfeld und Karlshöhe mit Endhaltestelle im Bereich südlich des Aprikosenwegs vor. Diese Ausbauoption ist mit der aktuellen Planung der U5 Ost bis Bramfeld Dorfplatz grundsätzlich vereinbar.

 

25.)                      Wenn die U5 von Bramfeld aus weiter ausgebaut werden sollte, welcher Stadtteil wäre in Anbetracht der derzeitigen Streckenführung vorgesehen (z.B. Farmsen, Bergstedt, …)?

 

Der Flächennutzungsplan der FHH stellt seit Jahrzehnten eine Linienführung bis zur Karlshöhe dar.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n