21-0809.1

Bramfelder Sportverein: Auswirkungen durch U5-Bau

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der Mitgliederzeitung vom Bramfelder Sportverein ist zu entnehmen, dass ein Neubau eines Vereinshauses in der Ellernreihe geplant ist. Es soll eine neue Sporthalle mit Studentenwohnungen entstehen. Bramfeld und die angrenzenden Stadtteile wachsen, daher muss auch die Sportinfrastruktur wachsen.

 

Mit Drucksache 21-0368.1 (Antwort 22) teilt die Verwaltung mit, dass die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes ab ca. 2022 für mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen sind. Es handelt sich hierbei um die vom BSV für den Neubau vorgesehene Fläche.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG wie folgt:                                   17.01.2020

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            12.02.2020

 

 

1.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Bramfelder Sportverein die derzeit nicht genutzten Flächen rdlich des Kunstrasenplatzes für einen Neubau vorgesehen hat? Wenn ja, wann und wie wurde die Behörde informiert?

 

 

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, am 30.11.2018 gab es eine Einladung des BSV zu einem Informationsgespräch, hierzu wurden auch Vertreter der Politik und des Bezirksamtes eingeladen.

Der BSV präsentierte dort die Absichten des Vereins auf einem Teilstück der Sportanlage

Ellernreihe, die jetzt als Trainings- und Aufwärmplatz genutzt wird, ein Sportzentrum mit ggf. Wohnungen für Azubi und Studenten zu errichten.

 

 

2.)    Wie viele Jahre sollen voraussichtlich die nördlichen Flächen des Kunstrasenplatzes in der Ellernreihe für die Baustelleneinrichtung genutzt werden?

 

BWVI:

Die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes werden ab ca. 2022 für voraussichtlich sieben bis acht Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau der U5 Ost benötigt.

 

3.)    Gibt es eine Möglichkeit, dass von einer Baustelleneinrichtung in der Ellernreihe abgesehen wird?

 

BWVI:

Nein.

 

 

  1. Wenn ja, wie und welche Auswirkungen hätte diese Änderung auf den U5 Bau?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

BWVI:

Siehe Drucksache 21-0368.1.

 

 

4.)    Welche Auswirkungen auf den Spielbetrieb auf dem Sportplatz Ellernreihe hat die Baustelleneinrichtung der U5?

 

5.)    Welche Auswirkungen auf den Spielbetrieb auf dem Sportplatz Ellernreihe hat der U5 Bau?

 

BWVI zu den Fragen 4 und 5:

Keine.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n