21-0524

Bramfelder See: Abriss des leerstehenden Gebäudes und Standort für einen Imbiss ertüchtigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (Drs. 21-0310)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

 

1. zu prüfen, ob das leerstehenden Gebäude (Drs. 20-7557) geeignet ist, um als Standort für eine öffentliche Toilette zu dienen.

 

2. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die zuständigen Behörden und nachgeordneten Verwaltungseinheiten gebeten, einen Abriss zu veranlassen.

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung:

 

Vertreterinnen und Vertreter der Stadtreinigung Hamburg (SRH) als zuständige Stelle für den Bau und den Betrieb öffentlicher Toiletten und der BUE haben das Gebäude gemeinsam mit dem Verantwortlichen der Hamburger Friedhöfe (HF) im Jahr 2017 in Augenschein genommen. Aufgrund der schlechten Bausubstanz sowie des Zustands des Siels und der Wasserleitung hält die SRH eine Ertüchtigung des Gebäudes für ökonomisch nicht sinnvoll. Aus Sicht der SRH ist es hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Benutzerfreundlichkeit zielführender, einen geeigneten Standort für eine öffentliche Toilette im Umfeld zu suchen und eine neue Automatiktoilette aufzustellen. Für die dafür erforderlichen Planungen muss zunächst die BUE ein entsprechendes Standortentwicklungskonzept finalisieren und die Finanzierung zusätzlicher Toiletten geklärt werden.

 

Das in der Drucksache angesprochene WC-Häuschen befindet sich auf dem Grundstück und damit im Eigentum von HF. Der Friedhofszaun verläuft leicht innenliegend, so dass dieses Gebäude außerhalb des Friedhofszaunes liegt. Eine Nutzung findet derzeitig und auch perspektivisch nicht statt.

Das Gebäude unterliegt - wie der gesamte Friedhof - dem Denkmalschutz. HF plant zurzeit keinen Abriss des Gebäudes und weist darauf hin, dass vor dem von dritter Seite gewünschten Abriss zunächst eine Genehmigung des Denkmalschutzes eingeholt und Fragen der Finanzierung geklärt werden müssten.  Ergänzend wird darauf hinwiesen, dass sich das in Rede stehende Gebäude im Bezirk Hamburg-Nord befindet.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

Ein Foto (Urheberin: BUE)

Ein Kartenausschnitt (Quelle: FHH-Atlas)