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Bramfeld 70 stoppen! Bundesregierung will Abholzung der Wälder bis 2030 stoppen, aber die Wandsbeker Koalition rodet munter weiter. Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
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16.12.2021
Sachverhalt

Auf der Klimakonferenz COP26 in Glasgow haben sich mehr als 100 Staaten dazu verpflichtet, die weltweite Vernichtung der Wälder bis 2030 zu stoppen – darunter auch Deutschland.

 

Trotzdem soll die Rodung des Waldes, der auf dem als Bramfeld 70 bekannten Geländes erst kürzlich rechtlich anerkannt wurde, weiter fortschreiten.

 

Seit Sommer diesen Jahres sind Wälder und Grünflächen in Hamburg mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün unter besonderen Schutz gestellt. Leider nur innerhalb des Zweiten Grünen Rings. Der Bebauungsplan Bramfeld 70 liegt einige hundert Meter außerhalb dieses Gebiets und ist damit nicht Teil der vom Hamburger Senat als besonders schützenswert betrachteten Fläche.

 

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben die Fraktionen der sogenannten „Ampel-Koalition“ im Abschnitt zum „Natürlichen Klimaschutz“ den Waldschutz mit folgenden Worten festgeschrieben:

 

„Wir fördern den internationalen Waldschutz und die Waldrenaturierung.“

 

Wir fordern die Fraktionen auf, sich ebenso für den nationalen Waldschutz einzusetzen und hier und jetzt als ein Zeichen für die Ernsthaftigkeit ihrer Bestrebungen auf internationaler Ebene, dieser Absichtserklärung auf lokaler Ebene Taten folgen zu lassen.

 

Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen, dass uns die Entwicklung von Natur und Wäldern nicht nur auf anderen Kontinenten wichtig ist, sondern explizit auch vor Ort im Stadtteil erfolgen muss und kann!

 

Daher fordern wir – auch angesichts der eingangserwähnten Absichtserklärungen der Deutschen Bundesregierung auf der Klimakonferenz COP26 – die Verwaltung auf, die Fortführung des Bebauungsplans Bramfeld 70 einzustellen und nicht weiter als Potentialfläche im Bezirklichen Wohnungsbauprogramm zu führen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. Die Genehmigung für den Bebauungsplan Bramfeld 70 zu stoppen.
  2. Den Wald, welcher sich laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts dort entwickelt hat, unter Schutz zu stellen.
  3. Möglichkeiten zu prüfen, die Fläche als Natur- oder Landschaftsschutzfläche im Flächennutzungsplan eintragen zu lassen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n