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Brachfläche Kramer-Kray-Weg neben der Tennisanlage des SC Poppenbüttel Kleine Anfrage vom 08.03.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Diese Brachfläche liegt  neben der Tennisanlage des SC Poppenbüttel und der Wohnbebauung  Poppenbütteler Berg.

Diese Fläche ist von Wildwuchs überwuchert.

Ein Nutzungszweck ist zurzeit nicht erkennbar.

 

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:    15.03.2017

 

  1. Wer ist Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter dieser Fläche?

 

Eigentümer ist das Bezirksamt Wandsbek.

 

  1. Wie ist die Fläche planungsrechtlich ausgewiesen?

Die Fläche ist als private Sportfläche ausgewiesen.

 

  1. Kann diese Fläche einer sportlichen Nutzung zugeführt werden?

Laut Ausweisung grundsätzlich ja.

 

  1. Wurde diese Fläche bereits dem örtlichen Sportverein zur Nutzung an Hand gegeben?

 

Die Fläche wurde mit Gebrauchsüberlassungsvertrag (Sportrahmenvertrag) für die Zeit vom 01.02.2013 bis 31.01.2038 dem SC Poppenbüttel überlassen.

 

Anhänge

keine Anlage/n 

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