Bitte um Auskunft bezüglich der Wegordnung des Halteverbots im Nydamer Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.09.2023 (Drs. 21-7601)
Letzte Beratung: 24.01.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Auskunft gebeten, wieso das Halteverbot an der Grundschule im Nydamer Weg 44 weggeordnet wurde.
Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:
Am 16.06.2023 wurde seitens der straßenverkehrsbehördlichen Abteilung des PK 38 im Bereich Nydamer Weg 44 und ggü. ein beidseitiges Haltverbot angeordnet.
Ursächlich hierfür waren Wahrnehmungen der zuständigen Stadtteilpolizistin, der dort tätigen Polizeiverkehrslehrerin und eine anschließende Überprüfung durch Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde.
Begründet wurde die Anordnung mit der speziellen, örtlichen Verkehrssituation, zur Verbesserung der Sichtbeziehungen und um Begegnungsverkehr / Ausweichverkehr zu ermöglichen.
Regelmäßige Ausweichmanöver des Fahrverkehrs auf den Gehweg trotz dort herrschendem Fußgänger- und Radfahrverkehr, vornehmlich durch Schüler der dort befindlichen Grundschule, und hieraus resultierenden Gefahrensituationen sollten zudem unterbunden werden.
Anlässlich einer Bürgerbeschwerde vom 13.07.2023 wurde seitens der VD 51 das eingerichtete Haltverbot unter Hinweis auf die Tempo 30-Zone und einzuhaltende Regelungen kritisch hinterfragt.
Am 09.08.2023 wurde ein Ortstermin unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde des PK 38, der VD 51 sowie eines Mitarbeiters der obersten Straßenverkehrsbehörde durchgeführt.
Im Verlauf dieses Ortstermines wurden mehrere Möglichkeiten, u.a. die Aufbringung von Grenzmarkierungen zur Erweiterung des bestehenden Haltverbotes, kontrovers diskutiert.
Im Ergebnis wurde zunächst eine Einigung dahingehend erzielt, das bestehende Haltverbot mit einer konkreteren Begründung beizubehalten.
Im Anschluss wurde seitens A4 nach erneuter Prüfung entschieden, das Haltverbot wegzuordnen und die zuvor erwähnte Grenzmarkierung anzuordnen, da dies als mildere Maßnahme unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angesehen wurde.
Eine diesbezügliche Anordnung bzw. Wegordnung erfolgte am 21.08.2023.
Die Örtlichkeit wird durch PK 382 weiterhin unter dem Aspekt der unfallpräventiven Verkehrslenkung und -regelung überwacht und ggf. neu beurteilt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.