21-0790.1

Bezirklicher Ordnungsdienst - Die Ordnung im Bezirk Wandsbek wiederherstellen

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

 

Auf Beschluss der SPD wurde Ende 2013 der bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) in Hamburg abgeschafft. Nunmehr wurden die vielfältigen Aufgaben, wie die Überwachung der Leinenpflicht, Ahndung von Vermüllung, Lärmbelästigung etc., auf die bereits überlastete Polizei übertragen bzw. werden nicht mehr wahrgenommen.

Immer wieder beschweren sich Anwohner über die fehlenden Kontrollen.

 

Eine Auswertung der CDU-Fraktion hat ergeben, dass 9 der 10 größten Städte in Deutschland einen Ordnungsdienst aufweisen. Die Ausnahme bildet nur Hamburg. Beispielsweise hat die Stadt Magdeburg mit 238.000 Einwohnern 113 Beschäftigte, die beim Ordnungsdienst arbeiten.

Nach Mitteilung des Bezirksamtes Wandsbek wurden folgende 16 Aufgabenfelder des alten BOD nicht übernommen:

 

  • Keine Kontrollen am Abend und am Wochenende
  • Keine Streifentätigkeit
  • Keine aktive Präsenz durch uniformierte Mitarbeiter der Bezirksämter
  • Mitarbeiter des Bezirksamtes können ohne Polizei keine Ordnungswidrigkeiten einleiten
  • Nichtbeachtung der Vorschriften der Hundeverordnung
  • Störendes Verhalten im Umfeld von größeren Veranstaltungen,
  • Gewahrsamnahme von Personen
  • Beseitigung von Schrottfahrräder veranlassen
  • Beseitigung von Schrottfahrzeugen veranlassen
  • Vorgehen gegen Taubenfütterung und allgemein Vogelfütterung (laut Bezirksamt durch HSR, aber das kann ich nicht glauben)
  • Vorgehen gegen Graffiti und Vandalismus (laut Bezirksamt durch HSR, aber das kann ich nicht glauben)
  • Überwachung Grün- und Erholungsanlagen
  • Überwachung Naturschutz- Landschaftsschutz.
  • Überwachung Wälder
  • herrenlosen Hunden nachgehen/ Trinkerszene
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr-Parkraumüberwachung

 

Aufgrund des Mangels an ausreichendem Personal können auch Hinweise von Anwohnern bspw. zu unrechtmäßigen Baumfällungen nicht entgegengenommen werden. Die Petenten sollen in diesem Fall den Anrufbeantworter nutzen („Um Anrufe der Bürgerinnen und Bürger dann nicht ins Leere gehen zu lassen, wird (in diesem Fall) im Ordnungswidrigkeitenmanagement des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes ein Anrufbeantworter eingeschaltet, Drucksache 21-0017). Fraglich ist natürlich wie bei diesem Verdachtsfall im Nachgang eine unrechtmäßige Fällung verhindert werden kann/soll. Außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende soll eine derartige Sachlage durch die Polizei geklärt werden, da die ausgestellten Aufträge bzw. Genehmigungen bei der Polizei vorliegen sollen. Die Polizei soll somit im Verdachtsmoment teilweise für mehre Bezirksämter die Überprüfung der Baumfällmaßnahmen bei Verdachtsmomenten übernehmen. Dies entspricht nicht dem Aufgabenprofil der Polizei und verdeutlicht, dass hier nur ein Ordnungsdienst Abhilfe schaffen kann.

 

Die Arbeitsgruppensitzung „Bezirklicher Ordnungsdienst“ wurde am 25.09.2018 vom Polizeivertreter über folgende Pläne informiert:

Hamburgweit sollen 100 Angestellte bei der Polizei für die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten eingestellt werden. Diese Mitarbeiter sollen uniformiert, aber ohne Waffe, Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und die Ordnung überwachen. Sie sollen als Schnittstelle zwischen Polizei und Bezirksamt dienen. Auch sollen diese am Wochenende kontrollieren.

 

Der größte und einwohnerstärkste Bezirk Wandsbek soll 10 Angestellte erhalten. Der Bezirk Mitte 20 und die Bezirke Altona und Harburg 15. Eingestellt werden sollen 40 im Jahr 2019 und 60 im Jahr 2020. Der Bezirk Mitte soll im Jahr 2019 bereits 20 und die Bezirke Harburg sowie Altona sollen jeweils 10 Angestellte erhalten. Die weiteren Bezirke sollen erst im Jahr 2020 Angestellte erhalten. Dienstherr soll nicht das Bezirksamt, sondern die Polizei sein.

 

Die Beschäftigten werden in den Jahren 2019 und 2020 noch nicht zur Verfügung stehen, da diese erst einmal ausgebildet werden müssen.

Vergleicht man die Größe und die Einwohnerzahl der Bezirke Wandsbek und Harburg müsste der Bezirk Wandsbek mindestens 30 Angestellte erhalten.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:          23.01.2020

 

Bei den in Rede stehenden Tarifbeschäftigten bei der Polizei handelt es sich um sogenannte Angestellte im Polizeidienst der Lokalen Präsenz (AiP LP) mit der Entgeltgruppe 8, die sich im Rahmen einer Auswahl und einem anschließenden Lehrgang für diese Aufgabe qualifiziert haben.

AiP LP nehmen Aufgaben wie allgemeine Präsenzmaßnahmen, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport sowie anderer Behörden im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit und Beseitigung von Mängelzuständen im öffentlichen Raum durch Einleitung erforderlicher Maßnahmen wahr. Ferner werden sie zur Überwachung bestimmter Be-reiche des fließenden Verkehrs, im Verkehrsordnungsdienst und im Objektschutz eingesetzt. Die Auf-gaben orientieren sich am polizeilichen Auftrag. Eine Übernahme der Aufgaben des ehemaligen Be-zirklichen Ordnungsdienstes erfolgte nicht, auch wenn die Aufgabenbereiche in Teilen deckungsgleich sind.

Die Hamburger Polizei ist mit ihren Polizeikommissariaten in acht Regionen gegliedert. Die Regionen sind an die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksämter zwar angelehnt, ihre Grenzen sind mit denen der Bezirke jedoch nicht identisch. Somit sind vergleichbare Berechnungen im Sinne der Fragestellungen nicht möglich.

Der Bezirk Wandsbek fällt in den polizeilichen Zuständigkeitsbereich der Region Wandsbek. Hier befinden sich das PK 37, PK 38 und PK 35 sowie in Teilen das PK 36, PK 34 und PK 31 der polizeilichen Region Nord.

Da in diesem Jahr die Region Wandsbek 10 AiP LP und die Region Nord ebenfalls 10 AiP LP erhält, sind demzufolge in dem Bezirk Wandsbek mitunter mehr als die in der Anfrage genannten 10 AiP LP tätig.

Im Übrigen siehe Drs. 20-6749.1 der Bezirksversammlung Wandsbek.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Inneres und Sport wie folgt:

 

 

1.)    Wie viele Angestellte bei der Polizei, die für die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten zuständig sein werden, soll der Bezirk Wandsbek erhalten?

 

BIS:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

2.)    Nach welchen Kriterien wurde die Anzahl der Angestellten bei der Polizei für die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten festgelegt?

 

BIS:

Die Verteilung der AiP LP zur Wahrnehmung der in der Vorbemerkung genannten Aufgabenbereiche, die nicht nur die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten betreffen, erfolgt im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzung sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

3.)    Wieso erfolgte die Aufteilung der Angestellten bei der Polizei für die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten nicht anhand der Einwohnerzahl?

4.)    Wieso soll der Bezirk Harburg mehr Angestellte bei der Polizei für die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten erhalten als der Bezirk Wandsbek?

 

BIS zu Frage 3 und 4:

Siehe Antwort zu 2. und Vorbemerkung.

 

 

5.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass gemäß des Bezirksamtes Wandsbek die Polizei bei Verdachtsfällen zu unrechtmäßigen Baumfällungen zu informieren ist und die Polizei entsprechend handeln soll?

 

BIS:

Die originäre Zuständigkeit zur Verfolgung der in der Fragestellung genannten Sachverhalte liegt nicht bei der Polizei.

Die Polizei trifft bei Störungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Abwesenheit der zuständigen Behörde lediglich alle erforderlichen unaufschiebbaren Mnahmen zur Störungsbeseitigung bzw. Gefahrenabwehr gemäß § 3 Abs. 2 a) des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Diese Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall aus. Demzufolge wird die Polizei auch bei den genannten Sachverhalten im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit entsprechend tätig, wenn diese zur Kenntnis gelangen.

 

Anhänge

keine Anlage/n