Bezirke sind die Kompetenzträger vor Ort Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.2
Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung nachfolgender Einrichtungen ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist:
Hierzu zählen Einrichtungen der Jugendhilfe, soweit sie nicht rechtlich selbständig sind, Finanzämter, Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren, Gedenkstätten, Gerichte, Hochschulstätten, Justizvollzugsanstalten, Kultureinrichtungen, soweit sie nichtrechtlich selbständig sind, öffentliche Unterbringungen von Zuwanderern und Wohnungslosen, Polizeikommissariate, Schulen, Sportstätten und dezentrale Einrichtungen des Amts Hamburg Service.
Die Anhörungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Der Senat oder die Fachbehörde berücksichtigen bei ihrer Entscheidung die Stellungnahme der Bezirksversammlung. Die anhörende Behörde informiert die Bezirksversammlung nach Abschluss der Planung über das Ergebnis und die Berücksichtigung der Stellungnahme.
Entscheidungen auf Landesebene vom Senat haben großen Einfluss auf die Arbeit und die Entscheidungskompetenz in den Bezirksversammlungen. Wenn Unterkünfte geflüchteter Menschen in Dublinzentren, ein Parkplatzmoratorium, ein Bündnis für den Tiefbau, eine Änderung der Hamburger Bauordnung beschlossen werden, hat das immer Auswirkungen auf die Ressourcen der Bezirksverwaltung und die Entscheidungskompetenz der Bezirke.
Die Bezirksversammlungen agieren dann oftmals als erster Empfänger von Stimmungen zu Senatsentscheidungen, die vorher dazu nicht angehört wurden.
Diese Tendenz gilt es zu durchbrechen, deshalb fordern wir die Fachbehörden auf:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.