20-2848

Bewirtschaftungsziele für die Osterbek mit Seebek Teil VI

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-2410.1 teilt die Behörde für Umwelt und Energie mit, dass die Verbesserungsmaßnahmen in und an Gewässern in vielen Fällen lange Einwirkzeiten erfordern, bis ein Erfolg erkennbar wird. Dies gilt in besonderem Maß für chemisch-physikalische Parameter.

 

Auf Anfrage der CDU-Fraktion teilte das Bezirksamt Wandsbek mit, dass bisher keinerlei Maßnahmen ergriffen worden sind. Daher ist unverständlich, welche Verbesserungsmaßnahmen zu einem Erfolg führen sollen. Wir gehen davon aus, dass die Antwort auf die Fragen 1 und 2 der o.g. Drucksache nicht eine Verbesserung des chemischen Zustandes durch Nichthandeln beinhalten sollte. Die Senatsdrucksache 19-1816 (Anlage 2) beinhaltet Maßnahmen, die umzusetzen sind. Keine der Maßnahmen wurden bisher umgesetzt. Die ausbleibende Verbesserung des chemischen Zustandes ist die logische Konsequenz.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir erneut die zuständige Behörde:

 

1.)    Welche umgesetzten Maßnahmen sollen zur in der Drucksache 20-2410.1 genannten Verbesserung des chemischen Zustandes führen?

2.)    Die Drucksache 20-2410.1 wurde unzureichend beantwortet. Daher erneut die Frage: Warum wurde die Inanspruchnahme einer Fristverlängerung erforderlich (§29 Absatz 3 WHG)? Die entsprechenden Gründe für die Fristverlängerung sind darzulegen!

3.)   Die Drucksache 20-2410.1 wurde unzureichend beantwortet. Daher erneut die Frage: Warum wurde der Umsetzungszeitpunkt für das Bewirtschaftungsziel „Erreichung des guten chemischen Zustandes“ der Osterbek mit Seebek von 2015 auf 2021 verlängert?

 

Anhänge

keine Anlage/n