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Bewirtschaftungsziele für die Osterbek mit Seebek Teil V Kleine Anfrage vom 24.05.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit der Drucksache 20-2409 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass für die auf einen Abschnitt nördlich der Richeystraße begrenzte Maßnahme als Meilenstein des Arbeitsprogrammes Wasserwirtschaft in der 10 KW 2016 abgeschlossen sein soll.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Wandsbek:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt (02.06.16):

 

1.)    Welche Maßnahmen der Bewirtschaftungsziele für die Osterbek mit Seebek wurden bereits umgesetzt?

 

In der Gliederung der Maßnahmenkategorien sind folgende Maßnahmen im Bezirk zu nennen:

 

Optimierung von Querbauwerken, Brücken und Durchlässen, Bau von Umgehungsgerinnen

 

Seebek:

        Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Durchlass Richeystraße

        Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Durchlass Eligersweg/Heinrich-Helbingstraße

        Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Durchlass Middendorfstraße

        Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Durchlass Grenzbachstraße

        Rückbau des Sohlabsturzes Leeschenblick

 

Osterbek:

        Rückbau/Umgehung des Sohlabsturzes Neusurenland

 

Pflege- und Entwicklungsplan

        Die Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans für Osterbek und Seebek steht im Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft des Bezirksamts in der Kategorie Nachrücker 1. 

 

Einbau von Strömungslenkern

 

Osterbek:

        Abschnitt zwischen Lesserstraße und Pregelweg

        Abschnitt zwischen Rückhaltebecken Moorgrund und Lesserstraße

        Abschnitt zwischen Bengelsdorfstraße und Barenblek

        Abschnitt nördlich Luisenhof

Darüber hinaus wurden Strömungslenker auch in Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen eingebaut.

 

Kleinräumige und punktuelle Aufwertung von Sohl- und Uferstrukturen

 

Seebek:

 

        Naturnahe Umgestaltung südl. Heinrich-Helbing-Straße

        Naturnahe Umgestaltung zwischen Bramfelder Redder und Bramfelder Straße

        Naturnahe Umgestaltung, Herstellung einer Sekundäraue nördlich Richeystraße

        Naturnahe Umgestaltung, Herstellung einer Sekundäraue südlich Leeschenblick

        Rückbau von Betonverbauten unterhalb Steilhooper Allee

 

Osterbek:

        Naturnaher Umbau des Hopfengrabens zwischen Trabrennbahn Farmsen und Mündung in die Osterbek

        Naturnahe Umgestaltung zwischen Berberweg und Turnierstieg

        Naturnahe Umgestaltung nördlich Am Luisenhof

        Naturnahe Umgestaltung zwischen Neusurenland und Tegelweg

 

Bau von naturnahen Sandfängen

 

Osterbek:

        Naturnaher Sandfang im Bereich des Mäanders nördlich am Luisenhof

 

Konzept Regenwassereinleitungen

Für 12 Regensieleinleitstellen an Osterbek und Seebek liegt die Bewertung vor, wonach keine Behandlung des eingeleiteten Niederschlagswassers erforderlich ist.

 

Schulungen zur Gewässerunterhaltung

Die Schulung zur Gewässerunterhaltung von Mitarbeitern der Wasserwirtschaft  ist zentral durch die Fachbehörde erfolgt.

 

 

2.)    Welche Maßnahmen der Bewirtschaftungsziele für die Osterbek mit Seebek sollen im Jahr 2016 umgesetzt werden? Die Meilensteine sind zu benennen!

 

Für das Jahr 2016 ist an der Seebek die Maßnahme „Seebek – Instandsetzung der Ufer im Abschnitt nördlich Richeystraße“ bis zur Abrechnung vorgesehen. Die Maßnahme ist abgeschlossen.

 

3.)    Welche Maßnahmen sind noch für die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele für die Osterbek mit Seebek gemäß Senatsdrucksache 19-1816 (Anlage 2) aufgegangen in Drucksache 21-2358 vorzunehmen?

a) Wurden bereits Meilensteine für die Umsetzung definiert?

b) Wenn noch keine Meilensteine definiert worden sind: Warum wurden noch keine Meilensteine definiert?

 

Die Maßnahmen wurden bereits in Drucksache. 20-1702, Ziffer 1, Absatz 1 benannt.

 

Meilensteine werden für die Maßnahmen erst benannt, wenn die Maßnahmen in den aktiven „grünen“ Bereich des Arbeitsprogramms aufrücken.

Zusätzlich erfolgen weitere Strukturverbesserungen im Rahmen der Bachpatenbetreuung.

 

4.)    Mit der Drucksache 20-1866.1 hat das Bezirksamt Wandsbek mitgeteilt, dass die bundesweiten Leitbilder nur auf Grundlage natürlicher Fließgewässertypen beschrieben sind, an denen sich die Zielerfüllungsgrade erheblich veränderter Fließgewässer nur bedingt bemessen lassen und die fehlende Klarstellung zu Umsetzungsproblemen führt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für einige Gewässer eine vollständige Durchgängigkeit gemäß Ziffer 2 technisch nicht durchführbar ist und die fehlende Klarstellung zu Umsetzungsproblemen führt.

Mit Drucksache 20-2410.1 teilt die Behörde für Umwelt und Energie mit, dass eine diesbezügliche Klarstellung nicht erforderlich sei, da die Bezirksämter durch die enge Zusammenarbeit mit der Behörde über alle Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hamburg betreffend informiert sind.

 

Sind die in der Drucksache 20-1866.1 aufgeführten Unklarheiten, welche zu einer Verzögerung der Umsetzung geführt haben, nunmehr ausgeräumt?

a) Wenn ja, ist eine schnellere Umsetzung nunmehr möglich?

b) Wenn nein, welche Klarstellungen sind noch einzuholen?

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Frage sich nicht auf die Ampelanlagen betreffende Drucksache 20-1866.1, sondern auf die Drucksache 20-2075, Ziffer 3 bezieht. Indessen standen darin seitens des Bezirksamts Umsetzungsprobleme aufgrund fehlender Klarstellungen nicht in Rede.

 

Insofern lässt sich die Frage weder mit ja noch mit nein beantworten, da für das Bezirksamt weder Unklarheiten bestanden noch auszuräumen waren.

 

Der gute chemische Zustand ist in den hamburgischen Gewässern nicht erreichbar, da durch das ubiquitäre Vorkommen von Quecksilber in den Gewässern die niedrige Umweltqualitätsnorm für diesen Stoff in Biota (laut Oberflächengewässer-VO) nicht eingehalten werden kann. Insofern stehen dem Bezirksamt Wandsbek keine Maßnahmen zur Verfügung, mit denen dieses Wasserrahmenrichtlinien-Ziel erreicht werden kann.

 

5.)    Mit Drucksache 20-2410.1 teilt die Behörde für Umwelt und Energie mit, dass die zur Umsetzung von Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmen in den Bezirken erforderlichen Haushaltsmittel in Absprache mit den zuständigen Bezirksdienststellen für jedes Jahr von der Behörde für Umwelt und Energie in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt worden sind. Jedoch kann die Behörde nicht auf den Einsatz der Personalmittel Einfluss nehmen.

 

Wurden dem Bezirksamt Wandsbek von der Behörde für Umwelt und Energie ausreichend Mittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmen zur Verfügung gestellt?

a) Wenn ja, warum konnten die Ziele nicht erreicht werden?

b) Wenn nein, warum wurde nicht ausreichend Mittel eingeworben?

 

Unter der Annahme, dass entsprechend der Zuständigkeit mit „Mittel“ Sachmittel gemeint sind: Ja. Das Bezirksamt verweist auf die Ausführungen in den Drucksachen 20-1702 (Ziffer 5), 20-1830 (Zifer13), 20-2075 (Ziffern 2 und 3) und 20-2410 (Ziffern 1 und 2).

 

Anhänge

keine Anlage/n