21-5554.1

Beteiligungsquoten bei Befragungen frühzeitiger Bürgerbeteiligung Auskunftsersuchen vom 06.07.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 29.09.2022 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 8.1

Sachverhalt

 

In den letzten Monaten kommt es an vielen Orten in Wandsbek zu Umbaumaßnahmen im Rahmen von Grundinstandsetzungen von Straßen und zum Beispiel zu Pilotprojekten zu vermeintlichen Verbesserungen für die Anwohner, Gewerbetreibenden und Nutzern. Dazu werden Planungsbüros beauftragt, diesen Planungsprozess durchzuführen. Ein wichtiger Baustein diese Planungsprozesses ist die frühzeitige bzw. generelle Bürgerbeteiligung bei solchen oftmals großen Veränderungsprozessen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet mit Beteiligung des Bezirksamtes Wandsbek (Bezirksamt) wie folgt:                                                                                          26.08.2022

 

  1. Wie genau sieht ein idealtypischer Planungsablauf am Beispiel einer Grundinstandsetzung einer Hauptverkehrsstraße aus? Bitte einmal dargestellt vom Bezirk und einmal dargestellt vom LSBG

 

Ein idealtypischer Planungsablauf kann nicht dargestellt werden, da jeder Planungsablauf, jedes Projekt, durch spezifische Rahmenbedingungen beeinflusst wird und damit einzigartig ist. Ein allgemeiner Überblick über den Planungsablauf kann dem vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellten Flyer zur Straßenplanung (vgl. Anlage 1) entnommen werden. Das Bezirksamt stellt die bezirklichen Maßnahmen vor der 1. Verschickung der Planunterlagen im zuständigen Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vor.

 

 

  1. An welchem Punkt ist eine Bürgerbeteiligung Pflicht und an welchem Punkt ist die Bürgerbeteiligung im Ermessen der Verwaltung?

 

Nach § 12 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz ist die Freie und Hansestadt Hamburg die Wegebaulastträgerin und diese bestimmt nach § 13 Absatz 2 die Art, den Umfang und den Zeitpunkt des Ausbaus eines öffentlichen Weges. Ob und in welcher Form informelle Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger angeboten werden, liegt für die Verkehrsplanung daher im Ermessen der Verwaltung. Ausnahmen hiervon stellen zum Beispiel Planungen dar, die nach Planfeststellungsgesetz durchgeführt werden – in dem Kontext wird von formeller Partizipation gesprochen.

 

 

  1. Gibt es einen Leitfaden bzw. eine Fachanweisung, wie so eine Bürgerbefragung aussehen muss bzw. sollte? Wenn ja, bitte anhängen. Wenn nein, warum nicht?

 

Einen Leitfaden bzw. eine Fachanweisung für Bürger:innenbefragungen gibt es nicht.

 

Bürger:innenbefragungen und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht gleichzusetzen. Die Befragung von Bürgerinnen und Bürgern ist ein spezifisches Format / eine spezifische Methode der Partizipation. Für dessen Anwendung muss unter anderem definiert werden, ob eine repräsentative Befragung angestrebt wird und ob die Befragung eher quantitativ oder qualitativ ausgerichtet werden soll. Auch die Formulierung der einzelnen Fragen ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Konzeption einer Befragung.

 

Die Fähigkeiten und Kompetenzen für die sichere Anwendung dieser Methode bzw. dieses Formats kann z.B. über ein Studium der Sozialwissenschaften erworben werden. Ist diese Kompetenz in der Verwaltung nicht vorhanden, kann die Konzeption, Durchführung und Auswertung einer Bürger:innenbefragung extern beauftragt werden.

 

 

  1. An welchem Punkt des Planungsprozesses muss der zuständige Ausschuss der Bezirksversammlung darüber in Kenntnis gesetzt werden? Wenn kein Muss, wie wird es regelhaft durch die Verwaltung gehalten?

 

Eine verpflichtende Information des zuständigen Ausschusses der Bezirksversammlung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gibt es nicht. Beteiligungsverfahren sind in vielen Fällen dem formalen Planungsprozess vorgelagert. Der LSBG informiert die zuständigen Ausschüsse über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung regelhaft per E-Mail vor der Durchführung von Partizipationsformaten. Das Bezirksamt informiert den zuständigen Ausschuss (MoWi) regelhaft vor den Öffentlichkeitsbeteiligungen.

 

 

  1. Gibt es für die Befragung im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein Beteiligungsquorum? Wenn nein, ab welcher Beteiligung zählt eine Befragung für die Verwaltung als repräsentativ?

 

Für Befragungen, die informeller Natur sind und zum Beispiel der Erhebung von Eindrücken oder Meinungsbildern dienen, wird kein Quorum festgelegt – es handelt sich nicht um repräsentative Befragungen. Zur Berechnung der korrekten Stichprobengröße würde im Falle einer repräsentativen Umfrage eine Standardformel angewendet – diese Formel berücksichtigt unter anderem die Grundgesamtheit aus der die Stichprobe gezogen wird, da die Grundgesamtheit je nach Projekt variiert.

 

 

  1. Gibt es für die Befragung bei Evaluationen von Pilotprojekten ein Beteiligungsquorum? Wenn nein, ab welcher Beteiligung zählt eine Befragung für die Verwaltung als repräsentativ?

 

Der LSBG führt keine repräsentativen Befragungen im Rahmen der Evaluation von Pilotprojekten durch.

Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

 

 

  1. Im Rahmen welcher Planungen übernimmt das Bezirksamt die Bürgerbeteiligung selbst und wann werden die Aufträge an externe Büros vergeben (bspw. Tollerort)?

 

Dem Bezirksamt stehen für die hier angesprochenen Straßenbauprojekte keine technischen und fachlichen Kompetenzen für die Durchführung von Öffentlichkeitveranstaltungen zur Verfügung. Daher wird ein externes Büro beauftragt.

 

 

  1. Welche Relevanz hat Bürgerbeteiligung insgesamt für die Entscheidungen bzw. Planungen der Verwaltung?

 

Partizipationsformate werden angeboten, wenn diese für die Planung Relevanz haben können. Sie dienen dann der Entscheidungsvorbereitung und der Entscheidungsunterstützung und sind ein wertvolles Instrument für die Erarbeitung einer Planung. Dafür muss jedoch Gestaltungsspielraum vorhanden sein, der den Bürgerinnen und Bürgern realistische Einflussmöglichkeiten auf die Planung bietet.

 

 

  1. In welchen konkreten Fällen - bitte zwei Beispiele nennen - hat die Bürgerbeteiligung zu einer Korrektur/Weiterentwicklung der Erstplanung geführt und wenn ja, wie?

 

Im Rahmen des Partizipationsprozesses des LSBG zur Umgestaltung des Bushaltestellenumfelds U-Farmsen, wurde der Wunsch der Teilnehmer:innen nach einer barrierefreien Gestaltung der bestehenden Treppenanlage zum Einkaufszentrum Farmsen aufgegriffen und eine Umgestaltung ist beabsichtigt. Allerdings sind hierfür Abstimmungen mit den Eigentümer:innen im weiteren Planungsprozess notwendig. Außerdem wurde, maßgeblich beeinflusst durch den Austausch im ersten öffentlichen Workshop, die Überplanung der Überliegersituation in diesem Bereich aus dem eigentlichen Planungsprozess herausgelöst und zeitlich vorgezogen.

In den Rückmeldedokumenten zu Phase I (vgl. Anlage 2) und Phase II (vgl. Anlage 3) der Online-Beteiligung im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses, können weitere Beispiele für den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Planung gefunden werden.

 

Im Rahmen der Diskussionen und Befragungen des Bezirksamtes zum Umbau des Berner Heerweges hat sich herauskristallisiert, dass der Wunsch nach einer baulichen Separierung von zu Fuß gehenden und Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer:innen eine sehr hohe Priorität zukommt. Dies wurde in der weiteren Planung maßgeblich berücksichtigt.

 

Anhänge

Anlage 1: Flyer Straßenplanung

Anlage 2: Anregungen erste Beteiligungsphase

Anlage 3: Dokumentation zweite Beteiligungsphase    

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