In den letzten Monaten kommt es an vielen Orten in Wandsbek zu Umbaumaßnahmen im Rahmen von Grundinstandsetzungen von Straßen und zum Beispiel zu Pilotprojekten zu vermeintlichen Verbesserungen für die Anwohner, Gewerbetreibenden und Nutzern. Dazu werden Planungsbüros beauftragt, diesen Planungsprozess durchzuführen. Ein wichtiger Baustein diese Planungsprozesses ist die frühzeitige bzw. generelle Bürgerbeteiligung bei solchen oftmals großen Veränderungsprozessen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Wie genau sieht ein idealtypischer Planungsablauf am Beispiel einer Grundinstandsetzung einer Hauptverkehrsstraße aus? Bitte einmal dargestellt vom Bezirk und einmal dargestellt vom LSBG
- An welchem Punkt ist eine Bürgerbeteiligung Pflicht und an welchem Punkt ist die Bürgerbeteiligung im Ermessen der Verwaltung?
- Gibt es einen Leitfaden bzw. eine Fachanweisung, wie so eine Bürgerbefragung aussehen muss bzw. sollte? Wenn ja, bitte anhängen. Wenn nein, warum nicht?
- An welchem Punkt des Planungsprozesses muss der zuständige Ausschuss der Bezirksversammlung darüber in Kenntnis gesetzt werden? Wenn kein Muss, wie wird es regelhaft durch die Verwaltung gehalten?
- Gibt es für die Befragung im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein Beteiligungsquorum? Wenn nein, ab welcher Beteiligung zählt eine Befragung für die Verwaltung als repräsentativ?
- Gibt es für die Befragung bei Evaluationen von Pilotprojekten ein Beteiligungsquorum? Wenn nein, ab welcher Beteiligung zählt eine Befragung für die Verwaltung als repräsentativ?
- Im Rahmen welcher Planungen übernimmt das Bezirksamt die Bürgerbeteiligung selbst und wann werden die Aufträge an externe Büros vergeben (bspw. Tollerort)?
- Welche Relevanz hat Bürgerbeteiligung insgesamt für die Entscheidungen bzw. Planungen der Verwaltung?
- In welchen konkreten Fällen - bitte zwei Beispiele nennen - hat die Bürgerbeteiligung zu einer Korrektur/Weiterentwicklung der Erstplanung geführt und wenn ja, wie?