Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek nach § 28 BezVG bei Standortentscheidungen zur öffentlichen Unterbringung Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3865)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Bezirksversammlung Wandsbek gemäß §28 BezVG, (2) Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen, 9. Öffentliche Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen, über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderungen in der öffentlichen Unterbringung, wie u.a. Sieker Landstraße und Kielkoppelstraße, zu beteiligen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt wie folgt Stellung:
Der Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) Sieker Landstraße 11 (Zollwohheim) mit 56 Plätzen hat eine Baugenehmigung (und damit Verfügbarkeit) bis zum 31.12.2025. Der Standort örU Sieker Landstr. 61 mit 270 Plätzen hat eine Nutzungsdauer bis zum 31.08.2031, durch die Befristung der Mietvertragslaufzeit. Sollte es eine Änderung bei den beiden Standorten geben, werden wir Sie gemäß § 28 BezVG informieren.
Die Information nach § 28 BezVG zur Schließung der örU Kielkoppelstraße zum 31.12.2020 ist anscheinend nicht erfolgt. Bedingt durch einen Wechsel der Zuständigkeiten kam es da zu einem Versäumnis, für das ich mich entschuldigen möchte.
Bei künftigen Ansiedlungen, Schließungen oder wesentlichen Veränderungen bei Standorten der örU werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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