Beteiligung der Bezirke am Dialogforum Diebsteich
Der Senat, die Deutsche Bahn und VCD haben am 1. Oktober 2020 nach der Einigung zur Bahnhofsverlegung Altona ein neues Dialogforum gestartet. Aus der Presseinformation der Bahn heißt es dazu:
„Gemäß der Vereinbarung von Stadt, Bahn und VCD verpflichtet sich das Dialogforum dem Ziel einer zeitnah wirksamen, umfassenden und nachhaltigen Stärkung des öffentlichen Verkehrs im Interesse der Fahrgäste in und um Hamburg. Im Plenum und dessen Arbeitsgruppen sollen Fortschritte und Maßnahmen unter externer Moderation erörtert und konkretisiert werden. Die Lenkungsrunde des Forums hat dazu eine Geschäftsstelle ausgeschrieben. Beauftragt wurde nun die Agentur Arcadis, Spezialist im Bereich Dialogverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Um die Mitarbeit der ehrenamtlichen Teilnehmer effektiv zu ermöglichen und im Einvernehmen Gutachter zu beauftragen, steht für die ersten fünf Jahre ein Verfügungsfonds in Höhe von jährlich bis zu 150.000 Euro bereit. Die Kosten tragen jeweils zur Hälfte Stadt und Bahn.
Um maximale Transparenz zu schaffen, werden alle relevanten Unterlagen auf einer Homepage veröffentlicht, sofern im Einzelfall dem nicht zwingende Rechtsgründe entgegenstehen. Stellungnahmen und Beschlüsse des Dialogforums sollen in der künftigen politischen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Zudem ist eine jährliche Informationsveranstaltung geplant, in die weitere Stakeholder eingebunden werden.“
Als eines der zentralen Ziele der Verständigung wird die „Prüfung der Nutzung der Güterumgehungsbahn [GÜB] auch für den Personenverkehr“ angegeben.
Gerade dieser Absatz bereitet den Bezirken Mitte, Wandsbek, Nord und Eimsbüttel sicherlich erhebliche Bauchschmerzen, da hiervon durchaus der eine oder andere Bebauungsplan bzw. Bauvorhaben direkt oder indirekt betroffen sein werden, sollte hier ein zweigleisiger Ausbau der GÜB – eventuell mit dem Bau oder Umbau von Haltestellen entlang der GÜB – als notwendig erachtet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 18.12.2020
Vorbemerkung:
Das Dialogforum ist ein ergänzendes Format. Es ersetzt nicht die üblichen Verwaltungsprozesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies trifft auch auf die Bürgerbeteiligung zu.
BVM:
Die Bezirksamtsleitungen sind als nicht ständige Teilnehmende am Plenum eingeladen.
BVM:
Im Rahmen der Gesetze und im Dialogforum.
BVM:
Es wird davon ausgegangen, dass dies über die Bezirksamtsleitungen erfolgt.
BVM zu den Fragen 4 und 5:
Der Prozess steht erst am Anfang, so dass die Fragen zur genauen Einbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger und zu welchem Zeitpunkt diese einbezogen werden, noch nicht beantwortet werden können. Eine Bürgerbeteiligung wird voraussichtlich, wie bei den Schnellbahnprojekten auch, über den Realisierungsträger erfolgen.
BVM:
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängt (Brückenpfeiler, Lärmschutzwände, Bahnhöfe usw.). Grundsätzlich muss der Gleisabstand zwischen den Gleismitten nach § 10 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vier Meter betragen.
BVM:
Es soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden.
BVM:
Das Dialogforum tagt nicht öffentlich. Vor diesem Hintergrund kann hierzu nicht Stellung genommen werden.
BVM:
Eine Nutzung für den Schienenpersonennahverkehr ist nur mit Haltestellen sinnvoll. Da der Prozess erst gestartet wurde, gibt es noch keine Festlegung zu Haltestellen. Sie werden, wie bei den Schnellbahnnetzprojekten auch, grundsätzlich nach verkehrlichen Belangen vorgeschlagen.
keine Anlage/n