21-6840

Bessere Ausschilderung für den Recyclinghof Wandsbek prüfen - Illegales Schrottsammeln verhindern Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.02.2023 (Drs. 21-6452.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.05.2023
13.04.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern der Recyclinghof Wandsbek am Wilma-Witte-Stieg 6 besser ausgeschildert werden kann. Zudem möge die Stadt wieder vermehrt gegen illegale Schrottsammlungen am Recyclinghof Wandsbek vorgehen.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) sowie der Finanzbehörde und des Bezirksamtes Wandsbek zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das Gelände rund um den Recyclinghof Wilma-Witte-Stieg befindet sich in der Verwaltung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Gegen die dortigen Sammler werde regelmäßig Betretungsverbote ausgesprochen bzw. verlängert und dem zuständigen Polizeikommissariat zur Durchsetzung weitergeleitet. Bisherige Strafanträge des LIG wurden allerdings von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses eingestellt, siehe auch Drs. 22/8592.

 

Das Bezirksamt Wandsbek hat mitgeteilt, dass es prüft, inwiefern die Beschilderung verbessert werden kann und wird dies nach entsprechender Abstimmung entsprechend umsetzen.

 

Die SRH betont in ihren Stellungnahmen, dass mit der Abgabe von gebrauchten Elektrogeräten bei den Recyclinghöfen die umweltgerechte Entsorgung des Elektroschrotts gesichert ist, siehe auch Flyer der SRH. Ein Export dieser Geräte über diffuse Wege wird damit in jedem Fall verhindert. Darüberhinausgehende Feststellungen werden von der SRH nicht getroffen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Drucksache 22/8592

Flyer der SRH