21-1778

Beschilderung Gehwege im Parkgelände Oldenfelde an der Stargarder Straße II Kleine Anfrage vom 03.08.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dienen vorrangig der Gesundheit und der Erholung der Bevölkerung (vergleiche Hamburgisches Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen). Darüber hinaus haben die öffentlichen Grünanlagen zahlreiche weitere Funktionen. Sie sind zum Beispiel Rückzugsraum für die städtische Fauna, ein Kulturgut im Sinne des Denkmalschutzgesetzes oder der städtebaulich-freiraumplanerischen Gestaltung, klimatischer Ausgleichsraum in den Stadtquartieren, Bestandteil innerhalb des zu schaffenden Biotopverbunds oder Retentionsräume bei Starkregenereignissen.

Die Bezirksämter sind für die Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zuständig.

Welche Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung im jeweiligen Einzelfall angemessen sind, ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, der Verkehrssicherungspflichten sowie der personellen und finanziellen Ressourcen durch die zuständigen Bezirksämter differenziert zu betrachten und zu entscheiden: Die Anforderungen zu einer naturnahen Pflege der Anlagen und die Auswahl einheimischer, standortgerechter Pflanzen finden hierbei ebenfalls Berücksichtigung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     06.08.2020

 

  1. Welche Funktionen bzw. Definitionen haben die Flurstücke (4103, 4056, 4057, 4058, 4112 und 3472) gemäß dem Digitalen Grünplan / Kataster der öffentlichen Grünanlagen, auf der Fläche des Bebauungsplan Rahlstedt 83 / Farmsen-Berne 23 ( Park-, Sportanlage und Spielplatz) zwischen der Stargarder Straße und dem Rahlstedter Weg?
     

Bezirksamt Wandsbek:
4103 - Allgemeines Grundvermögen - Eigentümer AGV ohne Erbbaurecht

4056 – Verwaltungsvermögen – Eigentümer Bezirksamt Wandsbek – Stadtgrün

4057 - Verwaltungsvermögen – Eigentümer Bezirksamt Wandsbek – Sportflächen

4058 – Verwaltungsvermögen - Eigentümer Bezirksamt Wandsbek – Stadtgrün

3472 - Verwaltungsvermögen - Eigentümer Bezirksamt Wandsbek – Gewässer

Das Flurstück 4112 ist in der Gemarkung Oldenfelde nicht vorhanden. Das in diesem Bereich anschließende Flurstück wäre 4142, welches in Privateigentum ist.

 

  1. Welche der Flurstücke (4103, 4056, 4057, 4058, 4112 und 3472) gehören in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 1.

 

  1. Wo und wie ist Zuständigkeit der Bezirksämter für die Grünpflege geregelt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die grundsätzliche Pflicht der Bezirksämter zur Unterhaltung von Grünanlagen ist im „Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen“ vom 18.10.1957 festgelegt. Für die Pflege der öffentlichen Flächen ist das Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Mangement des öffentlichen Raumes, zuständig, innerhalb des Fachamtes die jeweiligen Abschnitte, siehe auch zu 1.