20-3191

Berufung einer Jugendamtsleitung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Stelle der Leitung des Jugendamtes des Bezirksamtes Wandsbek ist neu zu besetzen. Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII ist der Jugendhilfeausschuss (JHA) vor der Berufung eines Leiters des Jugendamtes anzuhören und hat das Recht, Anträge zu stellen.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt, Frau Anke Jungblut als Jugendamtsleitung zu berufen.

Frau Jungblut hat sich in einem Auswahlverfahren am 21. Juli 2016, an dem u.a. die Personalvertretung des Bezirksamtes Wandsbek, das Personalamt und die Finanzbehörde/Bezirksangelegenheiten teilgenommen haben, als beste Kandidatin durchgesetzt.

 

Frau Jungblut hatte sich dem JHA bereits im Rahmen der Übernahme der kommissarischen Jugendamtsleitung vorgestellt. Sie ist ausgebildete Sozialpädagogin und für das Jugendamt Wandsbek seit 10 Jahren tätig. Sie war zunächst 2 Jahre als Fachkraft im ASD Farmsen tätig, bevor sie für 7 Jahre die Leitung der ASD-Abteilung Steilshoop übernahm und dort auch stellvertretende Regionalleiterin war. Seit 2015 ist Frau Jungblut Leiterin der Region 3 und hat zuletzt kommissarisch die Jugendamtsleitung übernommen.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Anhänge

keine Anlage/n