Bergstedter Feldmark unter Landschaftsschutz stellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.09.2016 (Drs. 20-2570.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung unterstützt die Eingabe des Botanisches Vereins, die bislang nicht unter Landschaftsschutz stehenden Flächen der Bergstedter Feldmark mit einer zeitgemäßen Verordnung unter Landschaftsschutz zu stellen. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass diese Ausweisung im Rahmen der bestehenden Schutzgebietskonzeption der Behörde für Umwelt und Energie umgesetzt wird.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung:
Die Prüfung der grundsätzlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Bergstedter Feldmark wurde zwischenzeitlich mit positivem Ergebnis durchgeführt. Insofern wird von der BUE – entsprechend der Eingabe des Botanischen Vereins – die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in den vom Landschaftsprogramm dargestellten Flächen der Bergstedter Feldmark angestrebt.
Das Verfahren hierzu wird begonnen, der Zeitpunkt einer konkreten Umsetzung steht derzeit noch nicht fest.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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