21-0700

Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung der Luftmessungen KVA Stapelfeld

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Mit Beschlussfassung der Drs. 21-0295 hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt gebeten, kurz-fristig, noch vor Errichtung der neuen Klärschlamm- und Müllverbrennungsanlage in Stapelfeld, auf eigene Kosten Immissionsmessungen durch eine nach § 29 Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm-SchG) anerkannte Messstelle auf Rahlstedter Gebiet durchführen zu lassen. Diese Messungen sollen nach Inbetriebnahme (ab Erreichen der vorgesehenen Auslastung) wiederholt werden.

 

Da ein Jahresmittelwert zu messen ist, beträgt die Messdauer ein Jahr.

 

Das Bezirksamt kann eine solche Messung nicht selbst durchführen, sondern muss die Leistung ver-geben. Nach Auswahl des Auftragnehmers sind zwei bis vier geeignete Messpunkte zu bestimmen, evtl. sind Flächen hierfür anzumieten. Für eine Messung inklusive Gutachten mit Auswertung der Messergebnisse schätzt das Bezirksamt die Kosten auf ca. 50.000 - 70.000 €.

 

Für beide Messungen (vor und nach Inbetriebnahme der KVA Stapelfeld) werden die Kosten somit auf 100.000 - 140.000 € geschätzt.

 

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Umweltschutzes stellt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) dem Bezirksamt Wandsbek jährlich 3.000 € aus der Zweckzuweisung Gutachten und Untersuchungen zur Verfügung. Die BUE hält die Durchführung der Luftmessungen allerdings für nicht repräsentativ und sieht daher keine Veranlassung (Drs. 21-0116).

 

Weitere Ermächtigungen stehen im Einzelplan des Bezirksamtes nicht zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur wird um Zustimmung und Bereitstellung von 140.000 € aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n