22-0943

Bereitstellung von Informationen zu Mieter*innenrechten bei zentralisierten Heizzählern Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Letzte Beratung: 18.02.2025 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.2

Sachverhalt

 

Steigende Heizkosten belasten zahlreiche Haushalte, insbesondere in Zeiten hoher Energiepreise. In Hamburg waren im Jahr 2024 deutlich mehr Bürger*innen von Energiesperren (Strom-, Gas- und Wassersperren) betroffen als im Jahr zuvor. Das ergab eine kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft (Drucksache 22/17428)

Wenn es keinen zentralen Wärmemengenzähler gibt, haben Mieter*innen gemäߧ 12 der Heizkostenverordnung gegenüber dem Vermieter ein Kürzungsrecht von 15%. Doch viele Mieter*innen sind sich ihrer Rechte bei zentralisierten Heizzählern oder bei fehlenden Wärmemengenzählern gar nicht bewusst. Das Bezirksamt kann durch die Bereitstellung klarer und verständlicher Informationen dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und den Zugang zu kostensenkenden Maßnahmen zu erleichtern.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, auf der offiziellen Website des Bezirksamts leicht zugängliche Informationen für Mieter*innen zu ihren Rechten im Zusammenhang mit zentralisierten Heizzählern bereitzustellen. Diese Informationen sollen insbesondere folgende Punkte umfassen:

  • Die Rechte der Mieter*innen bei fehlenden zentralen Wärmemengenzählern, insbesondere im Hinblick auf mögliche Kostenreduzierungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben.
  • Hinweise darauf, welche rechtlichen Grundlagen dies regeln (z.B. Heizkostenverordnung).

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine Anlage/n 

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