21-6336

Beratungsangebote für die Nutzung von Photovoltaik auf Gewerbedächern Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen zu Drs. 21-6314

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.12.2022
Sachverhalt

 

Die rot-grüne Koalition hat bereits in der Vergangenheit maßgeblich den Ausbau der erneuerbaren Energien in Wandsbek und auch in ganz Hamburg vorangebracht. Sie hat daher sehr vorausschauend dazu beigetragen Wandsbek ein Stück weit unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. In fast allen in der Vergangenheit beschlossenen neuen Bebauungsplänen wurde die Nutzung von Photovoltaikanlagen aufgenommen.

 

Auf Landesebene hat die Koalition dafür gesorgt, dass der stadteigene Energieversorger Hamburg Energie in Kooperation mit den Landesbetrieben für Geoinformation und Vermessung einen digitalen Solaratlas erstellt hat. Aus diesem können Potentiale für Solaranlagen auch für bereits bestehende Bebauungspläne sehr leicht auf Basis einer farblichen grafischen Darstellung entnommen werden:

 

https://www.hamburgenergie.de/ueber-uns/energieerzeugung/solaratlas/

 

Zusätzlich haben die Bezirke Harburg und Hamburg-Mitte nun eine Beratungskampagne zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern gestartet. Für erkannte Potentiale sollen die Eigentümer der Gebäude gezielt angesprochen werden und ein Beratungs­angebot gemacht werden. Der bereits stark vorangetriebene Ausbau von Photovoltaik­anlagen kann durch eine solche Initiative auch in Wandsbek noch weiter angeschoben werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung begrüßt den Ausbau der Photovoltaik auf allen Dächern in Wandsbek. Um insbesondere für bestehende Dachflächen von Gewerbeimmobilien den weiteren Ausbau zu unterstützen, wird das Bezirksamt um Folgendes gebeten:

 

  1. Auf Basis des Solaratlas große Potentiale für die großen Gewerbegebiete in Wandsbek zu erheben, die Eigentümer zu ermitteln und die Informationen in einer Liste bereitzustellen.
  2. Auf die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Harburg zuzugehen und zu klären inwieweit eine gemeinsame Ansprache und Beratung der Eigentümer der erkannten großen Potentiale umsetzbar ist.
  3. Über die Ergebnisse möge die Verwaltung den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz informieren, damit dieser über das weitere Vorgehen beraten kann.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n