Benennung und Wahl der Vertrauenspersonen und Stellvertretungen für die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Barmbek
Letzte Beratung: 03.04.2023 Hauptausschuss Ö 6.1
Die gegenwärtige Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023.
Bei den Amtsgerichten sind für die kommende Amtsperiode, beginnend am 01.01.2024, wieder Schöffenwahlausschüsse zu bilden. Diese entscheiden über die gegen die Schöffenvorschlagslisten erhobenen Einsprüche und wählen die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten.
Für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek sind 7 Vertrauenspersonen mit je einer Stellvertretung zu benennen. Für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek sind 5 Vertrauenspersonen mit je einer Stellvertretung zu benennen.
Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von der Bezirksversammlung Wandsbek mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, Vertrauenspersonen und Stellvertretungen für die Schöffenwahlausschüsse aus den Einwohnenden der Amtsgerichtsbezirke zu wählen:
Der Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek umfasst die Ortsteile:
501 bis 513 und 526 (Wandsbek und Rahlstedt).
7 Vertrauenspersonen + 7 Stellvertretungen
Zum Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek gehören die Ortsteile:
514 bis 525 (Bramfeld, Alstertal und Walddörfer).
5 Vertrauenspersonen + 5 Stellvertretungen
Die Vertrauenspersonen und Stellvertretungen sollen die Voraussetzungen der §§ 31 Satz 2, 32 bis 34 GVG erfüllen (u.a. deutsche Staatsangehörigkeit, wohnhaft im Amtsgerichtsbezirk und im Alter zwischen 25 und 69 Jahren).
Es wird um Benennung und Wahl der Vertrauenspersonen und Stellvertretungen bis zum 13. April 2023 gebeten, damit die Schöffenwahlausschüsse fristgerecht gebildet werden können.
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