Beleuchtung im Pulverhofspark Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0640)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, die Lage der Wohngruppe vor Ort zu überprüfen und ggs. eine
zusätzliche insektenfreundliche Beleuchtung in die Prioritätenliste aufzunehmen.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Grünflächen werden in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden in Bereichen gemacht, die hoch frequentierte Wege zu Schulen oder Haltepunkte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darstellen, bei denen ein Umweg über beleuchtete Straßen zudem nicht möglich oder unzumutbar wäre.
Die Entscheidung über die ausnahmsweise Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Beleuchtung auf Wegen in Grün- und Erholungsanlagen wird von der BUE jährlich im Einzelfall getroffen und von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation/Hamburger Verkehrsanlagen nach Lage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt.
Grundlage der Entscheidung sind die Prioritätenlisten aller hamburgischen Bezirksämter, die im jeweiligen Bezirk jährlich aufgestellt und bei der BUE eingereicht werden. Bei der Prüfung werden auch Alternativen zur gewünschten Wegeführung mitbetrachtet und in die Entscheidung eingebunden.
Die BUE empfiehlt, diese Grünverbindung im Pulverhofspark zunächst in die im Bezirksamt Wandsbek geführte Prioritätenliste aufnehmen zu lassen.
Das nächste Anmelde-/ und Prüfverfahren findet im April 2020 statt. Die BUE wird diese Verbindungsstrecke dann gemäß der Kriterien prüfen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n