20-2230

Behindertenparkplatz am Nahversorgungszentrum Kreuzung Neusurenland und August-Krogmann-Straße schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2015 (Drs. 20-2104.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, einen behindertengerechten Parkplatz einzurichten.

 

Das PK 38 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

Am Nahversorgungszentrum Kreuzung Neusurenland und August-Krogmann-Straße befinden sich diverse kleinere Geschäfte, unter anderem auch ein Pflegedienst. Dieser Pflegedienst wird auch von behinderten Personen aufgesucht.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Stadtteilpolizisten und den Angestellten im Außendienst ist in dem Nahversorgungszentrum ein barrierefreier Parkstand sinnvoll.

 

Die Straßenverkehrsbehörde Rahlstedt als zuständige Fachbehörde wird in dem Bereich einen barrierefreien Parkstand anordnen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n