Begrünung Pergola im Ortskern Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5989.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten,
1. auf die Eigentümer zu zugehen und zu prüfen, ob eine Begrünung der vorhandenen Pergola auf der Rückseite des Parkhauses Mecklenburger Strasse 5 mit z.B. Dreiblättrigem wilden Wein möglich ist.
2. zu prüfen, ob die unter 1. vorgeschlagene Maßnahme über die Hamburger Gründachforderung bezuschusst werden kann.
3. die Eigentümer aufzufordern, ihrer Pflicht zur Reinigung der Wege nachzukommen.
4. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wer für die Kosten für die Pflege der Anpflanzung zuständig ist.
5. bei positiver Rückmeldung die Umsetzung der Begrünung nach Abschluss der Generalsanierung des Parkhauses zu veranlassen.
Dem Regionalausschuss möge zeitnah über die Ergebnisse berichtet werden.
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:
Zu 1:
Die betreffende Passage gehört nicht zum Parkhaus Rahlstedt, ebenfalls nicht die Pergola. Darüber hinaus wäre das Bewachsen der Fassade mit wilden Wein wegen der zu erwartenden Beschädigung des Mauerwerks nicht ratsam.
Zu 2:
Entfällt, siehe Antwort zu 1.
Zu 3:
Die zum Parkhaus zugehörigen Wege und Flächen werden regelmäßig von Dienstleistern gereinigt.
Zu 4 und 5:
Entfällt, siehe Antwort zu 1.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Es handelt sich um private Flächen, das Bezirksamt hat somit grundsätzlich keine Handhabe dem privaten Eigentümer Vorgaben zu Bepflanzung und Reinigung zu machen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n