21-2944

Begegnungshaus Ohlendiekshöhe "Ohle": Beseitigung der Parkplatzprobleme Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.08.2021
09.06.2021
28.04.2021
31.03.2021
Sachverhalt

 

Gemäß Bauantrag für das Begegnungshaus wurde für die Bemessung der

Parkplätze grundsätzlich von bis zu 120 Besuchern ausgegangen.

Diese Parkplätze sind nach Auffassung von Förder & Wohnen vom

Begegnungshaus separat kostenpflichtig anzumieten (Senatsantwort auf die

Fragen 4 und 6 in der Drucksache 22/2983).

Gemäß Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze

vom 21.01.2013“ der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sind für

Versammlungsräume mit stadtteilbezogener Bedeutung je 15 Besucher ein

Stellplatz vorzusehen.

Dem Betreiber des Begegnungshauses müssen deshalb acht Parkplätze zur

Verfügung gestellt werden.

 

Die Miete für das Begegnungshaus stammt aus dem sog. Quartiersfonds.

Für die Parkplätze sind jedoch keine Mittel vorgesehen.

 

Diese Parkplätze sind aber Voraussetzung für die Genehmigung des

Begegnungshauses gewesen. Bei der damaligen Ausgestaltung des

Mietvertrages, wo das Bezirksamt federführend war, wurde offensichtlich die

Einbeziehung der Parkplätze versäumt.

So sind bei der im Bau befindlichen Kita der TSG-Bergedorf die notwendigen

Parkplätze selbstverständlich fester Bestandteil des Mietvertrages.

 

 

 

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek sowie die Sozialbehörde für Förder & Wohnen werden

Gebeten:

  1. den Mietvertrag so zu verändern, dass die für das Betreiben des Begegnungshauses notwendigen Stellplätze Bestandteil des Mietvertrages für das Begegnungshauses werden, ohne dass hierfür eine zusätzliche Miete genommen wird oder
  2. die Mittel aus dem Quartiersfonds für den Betreiber des Begegnungshauses so aufzustocken, dass dieser wirtschaftlich in der Lage ist, die benötigten und formal auch erforderlichen Parkplätze auch anzumieten.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten, sich diesem Beschluss

anzuschließen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n