22-4021

Beet-, Acker- und Ernährungsbildungsprojekte an Wandsbeker Schulen ausweiten Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.06.2026 (Drs. 22-3778)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.3

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird gebeten:

1. im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu prüfen, wie Beet-, Garten-, Acker- und Ernährungsbildungsprojekte nach dem Vorbild der Gemüse-Ackerdemie wie etwa von Acker e.V. an Wandsbeker Schulen bekannter gemacht und schrittweise ausgeweitet werden können. Dabei sollen insbesondere bestehende Angebote, interessierte Schulen, unterschiedliche Umsetzungsformen, mögliche Kooperationspartner sowie Unterstützungs- und Finanzierungsbedarfe berücksichtigt werden.

2. eine Vertreterinnen oder Vertreter zu entsenden, um das Programm, bisherige Hamburger Erfahrungen, Voraussetzungen für Schulen und Möglichkeiten eines Wandsbeker Roll-outs im zuständigen Ausschuss vorzustellen.

3. Eine Vertreterin oder Vertreter von Acker e.V. oder anderen Acker- und Ernährungsbildungsprojekten in den zuständigen Ausschuss einzuladen.

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

Die Bedeutung auch externer Bildungsangebote, Expertise und Engagement für die Ausgestaltung Unterstützung schulischer Profile ist der für Bildung zuständigen Behörde bewusst.

Nach Prüfung der Anliegen weisen wir darauf hin, dass die Hamburger Schulen über eine weitgehende pädagogische und organisatorische Selbstständigkeit verfügen. Die Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung von Projekten wie der Gemüse-Ackerdemie obliegt daher den einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Die Schulen können unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ressourcen, Interessen und pädagogischen Schwerpunkte eigenständig entscheiden, ob und in welcher Form sie entsprechende Angebote umsetzen oder Kooperationen eingehen möchten. Die Gestaltung ihres Schulprogrammes dient auch der Identitätsstiftung für die jeweilige Schulgemeinschaft und der Hervorhebung bestimmter Profile im Rahmen des Hamburger Schulgesetzes und der verbindlichen Prüfungsordnungen und Bildungspläne.

Eine zentrale Steuerung oder gezielte Ausweitung solcher Projekte wie der Ackerdemie durch die r Bildung zuständige Behörde ist aus diesem Grund regelhaft nicht vorgesehen. Vielmehr unterstützt und fördert die r Bildung zuständige Behörde die Vielfalt und Eigenständigkeit der Schulen, damit diese passgenaue Lösungen r die jeweilige Schulgemeinschaft finden. Auch die Auswahl und Ansprache möglicher Kooperationspartner sowie die Prüfung von Unterstützungs- und Finanzierungsbedarfen liegen im Verantwortungsbereich der Schulen. Im Übrigen siehe23/4657 SKA: Gartenbasiertes Lernen in Schulen.

Dies vorausgeschickt bitten wir um Verständnis, dass die r Bildung zuständige Behörde keine Programme einzelner externer Anbieter im zuständigen Ausschuss präsentieren kann.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 14.3
Anhänge

Keine Anlage/n

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