Bebauungsplanverfahren Wandsbek 81 - Wandsbeker Königstraße - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Die Planungsbegünstigte beabsichtigt das eigene, zurzeit vollständig gewerblich genutzte Grundstück östlich der Wandsbeker Königstraße (Flurstück 3612 der Gemarkung Wandsbek) und das benachbarte, derzeit noch im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Grundstück (Flurstück 3713) teilweise und schrittweise einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Dabei soll der Stammsitz der ansässigen IWAN BUDNIKOWSKY GmbH & Co. KG als Hauptsitz der Verwaltung und als Schulungszentrum am Standort erhalten bleiben. Die Lagerhaltung in den Hallen im Osten des Plangebietes wird noch für eine gewisse Zeit am Standort verbleiben.
Durch den vorgesehenen Wohnungsneubau von etwa 150 Wohneinheiten, davon mindestens 30 % als öffentlich geförderte Wohnungen, wird das Wohnen in zentraler, gut erschlossener Lage und in direkter Nachbarschaft zum Wandsegrünzug möglich. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Konzept (siehe Anlage) sieht entlang der Wandse eine aufgelockerte Bebauung aus vier Gebäuden mit je vier Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss und einem Punkthaus mit sieben bis acht Geschossen östlich davon vor. In den nördlichen, rückwärtigen Grundstücksbereichen sind beiderseits des Bürogebäudes ein winkelförmiges bzw. zwei zeilenförmige Wohngebäude mit maximal fünf Geschossen vorgesehen, so dass jeweils halboffene Hofsituationen entstehen. Zur inneren Erschließung des neuen Quartiers ist eine neue öffentliche Straße mit Anschluss an die Wandsbeker Königstraße geplant. Zu der Entwicklung der Flurstücke 3612 und 3713 wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des dort geplanten Bauvorhabens und der Herstellung des Wandse-Grünzugs im Plangebiet enthält. U.a. sollen alle Gebäude mindestens im KfW-55 Effizienzhausstandard errichtet und die Dachflächen umfänglich mit Photovoltaik-Anlagen versehen werden.
In einem 1. Bauabschnitt werden mit dem Block 2 gemäß Funktionsplan auf der bisher städtischen Fläche 45 öffentlich geförderte Wohnungen von der Planungsbegünstigten realisiert. Nach Verlagerung des Lagers der Fa. BUDNIKOWSKY an einen anderen Standort kann auf den weiteren Flächen neben einem Anbau sowie einer Gebäudeaufstockung der Firmenzentrale weiterer Wohnungsbau errichtet werden. Zur hochbaulichen Qualifizierung der Bebauung entlang der Wandse hat die Planungsbegünstigte im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Wandsbek ein Gutachterverfahren mit vier Architekten durchgeführt. Das Ergebnis (siehe Anlage) wurde in der Sitzung vom 10.11.2015 bereits dem Planungsausschuss vorgestellt. Die Jury hat zusätzlich empfohlen das Gebäude 7 statt sechsgeschossig mit sieben bis acht Geschossen auszuführen.
In einem ausreichend breiten Streifen zwischen Wohnbebauung und Wandse ist der Ausbau einer öffentlichen Parkanlage mit Fuß- und Radweg als Teil des Wandse-Wanderweges zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Planungsbegünstigte vorgesehen. Durch die Schaffung einer direkteren Wegeverbindung mit Anschluss an den bestehenden Wandse-Wanderweg östlich des Plangebietes wird der Wandsegrünzug in diesem Abschnitt entsprechend seiner Bedeutung als einer der Hauptgrünzüge des Bezirks gestärkt sowie gestalterisch und funktional aufgewertet. Die Planungsbegünstigte verpflichtet sich in dem städtebaulichen Vertrag, den Wandse-Wanderweg bis zum 31. 12. 2023 herzustellen. Sollte der Baubeginn des 2. Bauabschnittes bis zum 01.01.2023 noch nicht begonnen worden sein, ist der Wandse-Wanderweg zunächst zumindest in provisorischer Breite herzustellen. Zum Anschluss an den bestehenden Wandse-Wanderweg wurde ein Teil des städtischen Flurstücks 3578 in das Plangebiet einbezogen.
In das Plangebiet einbezogen ist auch das Grundstück Wandsbeker Königstraße 66 (Flurstück 3582). Für das im bisher geltenden Durchführungsplan D 408 in Verbindung mit dem Bebauungsplan Wandsbek 72 bisher teilweise als Gewerbegebiet, teilweise als Wohngebiet festgesetzte, überwiegend von einem Klempnerei- und Installationsbetrieb genutzte Grundstück soll die vorhandene Nutzung in direkter Nachbarschaft zu Wohnnutzungen planungsrechtlich mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten gesichert werden.
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss15.05.2013
Öffentliche Plandiskussion 17.06.2013
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens06.08.2013
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange01.09.2015
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)23.10.2015
4.Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Juni/Juli 2017 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 81 zuzustimmen.
- Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 81
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
- Städtebauliches Konzept
- Ansichten Block 2
- Ergebnis des hochbaulichen Gutachterverfahrens Block 3-6
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