21-5387

Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 - Stellau - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.06.2022
Sachverhalt

 

1.             Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 in der Fassung seiner Feststellung und rückwirkenden Inkraftsetzung im ergänzenden Verfahren vom 19. Dezember 2016 nach § 214 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), wurden für Teile der Ortsteile Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt und Oldenfelde im Wesentlichen Festsetzungen zum Erhalt der schützenswerten Struktur von Rahlstedt getroffen.

 

Teile des Bebauungsplans Rahlstedt 127 wurden durch das Urteil des hamburgischen Ober-verwaltungsgerichts (OVG) vom 20. April 2017 (Aktenzeichen 2 E 7/15.N) für unwirksam erklärt. Dies betrifft insbesondere die Festsetzungen zu den Grünflächen im Bereich des Stellau-Grünzuges.

 

Unter Beachtung der Urteilsgründe des OVG soll mit der vorliegenden Planung insbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage zu schaffen. Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.

 

2.             Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

 

3.             Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017

Aufstellungsbeschluss  16.04.2019

Öffentliche Plandiskussion  03.06.2019

Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 11.06.2019

Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.12.2020 - 19.01.2021

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.10.2021

 

4. Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im September 2022 stattfinden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 132 zuzustimmen.

 

Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 132
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)