Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 Stellau: erneute öffentliche Auslegung mit wenig Transparenz für den Bürger Kleine Anfrage vom 23.06.2025
Mit der Drucksache 22-1143 wurde dem Planungsausschuss am 04.03.2025 die Beschlussvorlage
„Bebauungsplan Rahlstedt 132 – Stellau
- Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“
vorgelegt.
Die erneute Auslegung musste aufgrund einer Entscheidung am 04.03.2025 des Verwaltungsgerichtes zum Bebauungsplan Rahlstedt 132 erfolgen.
Zu den möglichen Ergänzungen des Bebauungsplanes führte die Verwaltung in der Drucksache 22-1143 aus:
„Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des OVG mögliche Überarbeitungsbedarfe in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes prüfen und vor Veröffentlichung (öffentlicher Auslegung) des Bebauungsplanentwurfes umsetzen. Es können sich insbesondere Anpassungen der Planung hinsichtlich der Dimensionierung der vorgesehenen öffentlichen Grünanlage in Planbild, Verordnung und Begründung ergeben.“
Im Amtl. Anz. Nr. 44 wurde am Freitag, den 6. Juni 2025 1071 veröffentlicht:
„Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132
„Stellau“ gemäß §3 Absatz 2 BauGB“
„Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 16. Juli 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kosten-
losen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de
veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.
Eine Information zu den Entscheidungsgründen des OVG zu den möglichen Überarbeitungsbedarfen in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes wurde weder den Mitgliedern der Bezirksversammlung noch den Bürgern bis zum 06.06.2025 mitgeteilt.
Die Auslegung erfolgt ab dem 16.06.2025 online mit einem sehr umfangreichen Anhang bei den Planunterlagen (ca. 220 MB).
Die Planunterlagen wurden bereits bei der öffentlichen Auslegung 09.11. - 09.12.2022 vorgelegt.
Eine Erläuterung, welche Änderungen vorgenommen wurden, ist aus den Planunterlagen in der Auslegung vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 16. Juli 2025 nicht ersichtlich.
Auch die Entscheidungsgründe des OVG vom 04.03.2025 zu den möglichen Überarbeitungsbedarfen in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes wurden nicht dargelegt oder farblich markiert.
Der Bürger müsste jetzt die ca. 220 MB am Bildschirm händeln und sich durch die einzelnen Seiten durcharbeiten und mit den bisherigen öffentlich zugänglichen Planunterlagen vergleichen.
Transparenz und bürgerfreundliche Beteiligung sieht anders aus.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.