Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 46 - Hinsbleek - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplan Poppenbüttel 46 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Geländes des Hospitals zum Heiligen Geist geschaffen werden. Die Bausubstanz aus den 1960er und beginnenden 1970er Jahren westlich der Alten Landstraße entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Pflegeplätze und Servicewohnungen. Der Bestand erfüllt zudem nicht mehr die rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Dieser Gebäudebestand soll fast vollständig sukzessive über ca. 15 Jahre abgebrochen und das Gelände neu bebaut werden. Zusätzlich werden Flächen östlich der Alten Landstraße bestandsorientiert planungsrechtlich gesichert.
Das Bebauungskonzept der Planungsbegünstigten sieht eine große zentrale Parkanlage sowie die Errichtung von insgesamt 15 Gebäuden mit drei bis zu sieben Geschossen vor. Die Dachflächen der Gebäude werden als extensiv begrünte Flächen hergestellt und mit Solaranlagen belegt.
Als Planungsbegünstigte wird mit dem Hospital zum Heiligen Geist gemäß § 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, um die Umsetzung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Poppenbüttel 46 zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Planungsbegünstigte außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detaillierte Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 19.02.2019
Öffentliche Plandiskussion 08.04.2019
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 07.05.2019
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 09.08. - 09.09.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 17.12.2021
4. Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im November 2023 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 46 zuzustimmen.
Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 46
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)