Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 Hammer Straße - städtische Flächen für städtische Bedarfe sichern und neue Entwicklungsperspektiven schaffen Beschlussvorlage des Planungsausschusses, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-4775) im Planungsausschuss am 15.02.2022.
- Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Mit der Drucksache 21/4348 hat die Verwaltung dem Planungsausschuss am 30.11.2021 eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 – Hammer Straße und Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt. Auf einer größtenteils städtischen Fläche in Marienthal westlich der Hammer Straße, die im Norden von der Pappelallee und im Süden sowie Westen von Gleisanlagen begrenzt ist, beabsichtigt die Verwaltung Geschosswohnungsbau zu ermöglichen und möchte daher das Planrecht entsprechend ändern. Die Beschlussvorlage wurde vom Ausschuss seither vertagt.
Als rot-grüne Koalition in Wandsbek sehen auch wir auf dieser Fläche ein stadtplanerisches Entwicklungspotential und möchten die Initiative der Verwaltung gerne unterstützen. Als Bezirkspolitik ist es uns aber zudem wichtig, gewisse Bedingungen bereits mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens festzulegen und vorausschauende Prüfungen hinsichtlich des städtischen Bedarfs frühzeitig vorzunehmen. Die besonderen Umstände dieses Angebots-Bebauungsplanverfahrens auf einer größtenteils städtischen Fläche wollen wir angemessen berücksichtigt wissen. Es ist für uns von besonderer Bedeutung, dass die städtischen Flächen von der Stadt gesichert und für städtische Bedarfe, die sich auf privaten Flächen nicht immer in jeder Form abbilden lassen, entwickelt werden.
Neben diesen ersten Bedingungen für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens behält sich die Koalition vor, falls erforderlich, ergänzende und detailliertere Vorgaben für das weitere Verfahren zu machen.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
keine Anlage/n