21-4775.1

Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 Hammer Straße - städtische Flächen für städtische Bedarfe sichern und neue Entwicklungsperspektiven schaffen Beschlussvorlage des Planungsausschusses, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-4775) im Planungsausschuss am 15.02.2022.

-          Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion.

 

Mit der Drucksache 21/4348 hat die Verwaltung dem Planungsausschuss am 30.11.2021 eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 Hammer Straße und Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt. Auf einer größtenteils städtischen Fläche in Marienthal westlich der Hammer Straße, die im Norden von der Pappelallee und im Süden sowie Westen von Gleisanlagen begrenzt ist, beabsichtigt die Verwaltung Geschosswohnungsbau zu ermöglichen und möchte daher das Planrecht entsprechend ändern. Die Beschlussvorlage wurde vom Ausschuss seither vertagt.

 

Als rot-grüne Koalition in Wandsbek sehen auch wir auf dieser Fläche ein stadtplanerisches Entwicklungspotential und möchten die Initiative der Verwaltung gerne unterstützen. Als Bezirkspolitik ist es uns aber zudem wichtig, gewisse Bedingungen bereits mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens festzulegen und vorausschauende Prüfungen hinsichtlich des städtischen Bedarfs frühzeitig vorzunehmen. Die besonderen Umstände dieses Angebots-Bebauungsplanverfahrens auf einer größtenteils städtischen Fläche wollen wir angemessen berücksichtigt wissen. Es ist für uns von besonderer Bedeutung, dass die städtischen Flächen von der Stadt gesichert und für städtische Bedarfe, die sich auf privaten Flächen nicht immer in jeder Form abbilden lassen, entwickelt werden.

 

Neben diesen ersten Bedingungen für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens behält sich die Koalition vor, falls erforderlich, ergänzende und detailliertere Vorgaben für das weitere Verfahren zu machen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. nach Rücksprache mit der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, die städtischen Flächen für die Stadt in Erbbaurecht zu sichern und damit den Verkauf der städtischen Flächen an private Investoren möglichst dauerhaft auszuschließen,

 

  1. im Sinne der urbanen und gut durch den ÖPNV angebundenen Lage ein gemischt genutztes Quartier zu entwickeln, welches Wohnungsbau und moderne Arbeitsorte zukunftsweisend miteinander verbindet. Die Umsetzung eines Urbanes Baugebiets ist zu prüfen,

 

  1. über die bisher geplante IV-Geschossigkeit hinaus zu prüfen, ob eine höhere Bebauung (V - VI Geschossigkeit) und höhere Bebauungsdichte möglich ist,

 

  1. darauf hinzuwirken, dass Gespräche mit möglichen städtischen Vorhabenträgern (wie SAGA, Fördern und Wohnen) und genossenschaftlichen Trägern geführt werden, um Bedarfe für diese Flächen zu identifizieren (z.B. WA-Wohnen) und einen Vorhabenträger zu gewinnen,  

 

  1. darauf hinzuwirken, mindestens 80% der Wohnungen als sozialgeförderte Wohnung zu errichten. Hiervon sind mindestens 30% als Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende nachzuweisen,

 

  1. mindestens im Erdgeschoss der Bauvorhaben gewerbliche Nutzungen für den täglichen Bedarf eines Wohnquartiers vorzusehen werden (Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Soziales, Coworking-Space, Handwerksbetriebe),

 

  1. die folgenden, bei unseren Bebauungsplänen üblichen, hohen ökologischen und energetischen Parameter vorzusehen, bzw. auf deren Umsetzung bei der Vermarktung der städtischen Grundstücke hinzuwirken:

 

  1. Die Dachflächen sind als Flachdach auszuführen und sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, als Gründach zu gestalten und extensiv zu begrünen. Auch die nach Hamburger Klimaschutzgesetz mit Photovoltaik- oder Solaranlagen auszustattenden Dachflächen sind als kombiniertes Gründach zu gestalten.
  2. Die Wohnnutzung ist mindestens im Energiestandard KfW 40 oder einem zukünftig vergleichbaren KfW-Standard zu realisieren. Dabei ist seitens der Verwaltung darauf hinzuwirken, dass der Energiestandard nicht schlechter als KfW 40 ist. Für die Gewerbebereiche ist ein ähnlich hoher Standard umzusetzen, aber mindestens der Effizienzhausstandard KfW 55.
  3. Die Gestaltung der Außenbereiche sollte eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen nur mit heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.
  4. Zuwegungen, mit Ausnahme von Wegen die für den Schwerlastverkehr geeignet sein müssen, sind mit einem wasserdurchlässigen Aufbau zu realisieren. Im Rahmen der Konzeptausschreibung ist darauf hinzuwirken, dass das Bauvorhaben möglichst in Holzbauweise oder vergleichbar nachhaltiger Bauweise realisiert wird.

 

  1. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Fassadenmaterialien aus möglichst langanhaltenden und festen Materialien bestehen (z.B. Holz oder Vollstein).

 

  1. Das Bauvorhaben soll an das vorhandene Fernwärmenetz angebunden werden, um eine möglichst klimaneutrale Energieversorgung sicherzustellen.

 

 

 

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