20-2165

Bebauungsplanverfahren für die Flüchtlingsunterbringung im Wohnungsbau: Hummelsbüttel 29 - Wildes Moor / Glashütter Landstraße - Zustimmung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 29.02.2016 und einer vorlaufenden öffentlichen Veranstaltung am 08.02.2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

A. Anlass der Planung

 

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden, die in Hamburg dringlichst eine Unterkunft benötigen, hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 17.09.2015 beschlossen, zusätzlich zu den bereits im Wandsbeker Wohnungsbauprogramm benannten Flächen die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Realisierung von Wohnungsbau im Standard des geförderten Wohnungsbaus zunächst als öffentliche Unterkünfte auf städtischer Fläche u.a. westlich der Glashütter Landstraße in Hummelsbüttel zu schaffen (vgl. Drs. 20-1697). Der Senat hat am 06.10.2015 ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst und die Bürgerschaft mit der Drs. 21/1838 unterrichtet.

 

Ziel ist es, auf dem städtischen Flurstück 21 der Gemarkung Hummelbüttel mit einer Größe von insgesamt etwa 13,0 ha nach Möglichkeit bis Ende 2016 Wohnungsbau mit 300 Wohneinheiten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren. Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche grenzt liegt als Teil der Hummelsbütteler Feldmark im Norden angrenzend an die Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Stadt Norderstedt) und im Westen an die gemeinsame Grenze mit dem Bezirk Hamburg-Nord (Heidberg-Siedlung).

 

Als Bauherr ist eine Investorengruppe um Herrn Frank Otto vorgesehen. Fördern und wohnen AöR (f+w) soll die Neubauten dann zu diesem Zweck für einen Zeitraum von 15 Jahren betreiben. Nach Ablauf dieser Zeit sollen die Wohnungen dann dauerhaft dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Insofern sind bei der Planung sowohl die Anforderungen an Flüchtlingsunterkünfte als auch die perspektivische Wohnnutzung in einem neuen stabilen Quartier zu berücksichtigen. Zusätzlich zu dem vorgesehenen Wohnungsbau für zunächst Flüchtlinge und Asylbegehrende schlägt der Bauherr vor, zeitnah weiteren Wohnungsbau auf der Fläche zu realisieren, um frühzeitig einer Mischung in der Bewohnerschaft für das gesamte neue Quartier zu fördern.

 

B. Bebauungs- und Freiraumkonzept

 

Im Auftrag des Bauherren wurden von petersen pörksen partner architekten + stadtplaner zwei unterschiedliche Bebauungskonzepte erarbeitet.

 

Beide Konzepte sehen den für die öffentliche Unterbringung zunächst vorgesehenen Wohnungsbau im südlichen Teil der Fläche vor. Dazu werden zwei- und dreigeschossigen Zeilen um vier private Innenhöfe gruppiert, wodurch das Quartier in mehrere Einheiten gegliedert wird. Diese werden wiederum um einen zentralen Quartiersplatz angeordnet. Zur städtebaulichen Betonung werden vereinzelt Baukörper auch viergeschossig vorgesehen. Insgesamt ermöglichen die Konzeptvarianten jeweils etwa 304 Wohneinheiten, zusätzlich sollen in den Erdgeschossen Flächen für besondere Nutzungen und Bedarfe der Flüchtlinge wie auch für ein Eltern-Kind-Zentrum vorgesehen werden. In die vorliegenden Konzeptvarianten ist zudem noch eine Kindertagesstätte mit den erforderlichen Außenflächen zu integrieren.

 

Eine Bebauung mit weiterem Wohnungsbau könnte auf der nördlichen Hälfte des Flurstücks erfolgen. Je nach Umfang ergeben sich hier ebenfalls um private Freiflächen gruppierte Bebauungsstrukturen, die sich zum Teil aus zwei- bis dreigeschossigen Reihenhauszeilen zusammensetzen. Je nach Konzeptvariante wären hier 100 oder auch bis zu 300 zusätzliche Wohneinheiten zur Stabilisierung des Quartiers möglich. An dem öffentlich zugänglichen Platz könnten im Erdgeschoss z.B. Flächen für einen Quartierstreff vorgesehen werden.

 

Außerdem ist eine dritte Bebauungsvariante ohne zusätzlichen Wohnungsbau  denkbar, bei der nur ca. 300 Wohneinheiten für Flüchtlinge errichtet werden. Diese Variante liegt noch nicht ausgearbeitet vor; in der Sitzung des Planungsausschusses werden hierzu Möglichkeiten der Anordnung der Siedlungsfläche und der Freiräume vorgestellt.
 

 

Die beiden vorliegenden Konzepte ermöglichen es, trotz des Eingriffes in Natur und Landschaft ausreichend Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Zu der bestehenden Wohnbebauung im Westen kann eine „Grüne Fuge“ freigehalten werden, die z.B. auch eine straßenunabhängige Wegeverbindung sowie u.a. Flächen für die Oberflächenentwässerung aufnehmen kann. An den übrigen Rändern sowie zwischen den Baufeldern können jeweils flüchtlings- bzw. quartiersbezogene Freiraumnutzungen angeordnet werden. Am nördlichen Rand ist angrenzend an bestehende Norderstedter Kleingärten alternativ zu Spiel- und Sportflächen auch die Bereitstellung von Eigenanbaugärten bzw. Dauerkleingärten denkbar. Die genaue Ausgestaltung der Grünflächen wird im weiteren Verfahren zu klären sein.

 

Die Haupterschließung für den motorisierten Verkehr ist als direkte Anbindung von Norden über die Poppenbütteler Straße auf Norderstedter Stadtgebiet vorgesehen, erforderlichenfalls auch von Süden über die Straße Wildes Moor. Mindestens der Baustellenverkehr wird möglicherweise in einer ersten Phase zunächst nur von der Glashütter Landstraße über die noch nicht endgültig hergestellten Straßen Glashütter Stieg und Wildes Moor von Süden erfolgen können. Im Falle einer  Variante mit nur 300 Wohnungen für Flüchtlinge stellt sich die Frage, in wie weit eine Erschließung aus beiden Richtungen noch sinnvoll ist.


Die Erschließung ist hinsichtlich verkehrstechnischer Erfordernisse und eines ausreichenden Querschnittes ggf. noch anzupassen, so dass sich im weiteren Verfahren noch Änderungen in Lage und Verlauf ergeben können. Private Stellplätze und öffentliche Parkstände werden voraussichtlich mindestens überwiegend, evtl. auch vollständig oberirdisch angeordnet.

 

Die in 200 m Entfernung nördlich des Plangebiets gelegene Bushaltestelle Friedhof Glashütte sowie die in 600 m Entfernung westlich des Plangebiets gelegene Bushaltestelle Hasloher Kehre stellen die nächstgelegenen ÖPNV-Haltestellen dar. Die nächste Schnellbahnhaltestelle der Linie U1 liegt etwa 1.500 m entfernt. Nächstgelegene Einkaufsmöglichkeiten liegen etwa 700 m entfernt in Norderstedt an der Tangstedter Landstraße.

 

C. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf

 

Das vorgesehene Plangebiet umfasst das Flurstück 21 sowie angrenzende Straßenflächen im Bereich der Straße Wildes Moor. Im weiteren Verfahren kann es erforderlich werden, darüber hinaus weitere Flächen (z.B. bei einem notwendigen Straßenausbau auch im Glashütter Stieg) in das Plangebiet einzubeziehen. Ggf. wird die in der Anlage dargestellte Plangebietsabgrenzung noch anzupassen sein.

 

Das Plangebiet ist im geltenden Baustufenplan Hummelsbüttel als „Außengebiet“ festgesetzt und gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Zur Umsetzung der Planung ist folglich die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich, um hier eine dauerhafte Wohnnutzung auch über Flüchtlingsunterbringung hinaus planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ dar; es ist außerdem Teil der Landschaftsachse Hummelsbütteler Feldmark. Daraus ergeben sich bei einer Aufstellung des Bebauungsplans auch auf Ebene von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Änderungsbedarfe. Außerdem gilt für das Plangebiet die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal, die ggf. ebenfalls anzupassen ist.

 

Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn ist bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon im Bau befindlichen Baukörper werden in den Bebauungsplan übernommen.

 

Es wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Hummelsbüttel 29 einzuleiten und zeitnah auf Grundlage der anliegenden Bebauungskonzeptvarianten gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1960) eine öffentliche Veranstaltung, sowie anschließend eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Hummelsbüttel 29 sowie der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung am 08.02.2016 und einer öffentlichen Plandiskussion am 29.02.2016 zuzustimmen.

 

Anhänge

- Karte Plangebiet Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29

- Bebauungs- und Freiraumkonzept Wildes Moor in zwei Varianten