Bebauungspläne zum Ausschluss von Shisha-Einrichtungen und Wettbüros in Geschäftsstraßen des Kerngebietes Wandsbek Antrag der CDU-Fraktion
Die Große Anfrage der Drucksache 22/340 der Hamburgischen Bürgerschaft führt auf, dass der Bezirk Wandsbek zusammen mit dem Bezirk Mitte jeweils den höchsten Anteil an Shisha-Einrichtungen von allen sieben Hamburger Bezirken hat. Die 23 Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek konzentrieren sich zudem mit 16 im Kerngebiet Wandsbek. (CDU-Anfrage Bezirksversammlung Wandsbek: Drucksache 21/2522).
Seit Jahren beschweren sich die Anwohner über die Zunahme der Shisha-Einrichtungen und Wettbüros im Kerngebiet. Insbesondere an den Geschäftsstraßen im Kerngebiet siedeln sich vermehrt Shisha-Einrichtungen und Wettbüros an.
In den 80er Jahren gab es ähnliche Probleme mit Spielhallen. Um eine immer weitere Ausbreitung von Spielhallen zu begegnen, wurden Bebauungspläne zum Ausschluss dieser Einrichtungen beschlossen. Beispielhaft sei hier der Bebauungsplan Wandsbek 61 von 1989 mit dem Geltungsbereich Wandsbek Markt/ Wandsbeker Allee aufgeführt. Genauso wie bei den Spielhallen führen Shisha-Einrichtungen und Wettbüros zu einer veränderten Nutzungsstruktur. Mit dem Betrieb einer Shisha-Einrichtung oder eines Wettbüros lässt sich in der Regel ein wesentlich höherer Flächenumsatz erzielen, als beispielsweise durch den Betrieb eines Fachgeschäftes. Betreiber von Shisha-Einrichtungen und Wettbüros sind in der Lage, einen wesentlich höheren Mietzins zu zahlen als andere Nutzer.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die Verwaltung möge einfache Bebauungspläne aufstellen, die zur Begegnung städtebaulich negativer Entwicklungen Shisha-Einrichtungen und Wettbüros in Geschäftsstraßen des Kerngebietes ausschließen. Insbesondere die Geschäftsstraßen Wandsbeker Chaussee, Wandsbeker Marktstraße bis Ahrensburger Straße, Wendemuthstraße und das Zentrum Jenfeld und Tonndorf sollen entsprechend überplant werden.
keine Anlage/n