Bauvorhaben Wellingsbütteler Landstraße (bez. Drs. 21-2480 und Drs. 21-2877) Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-3054)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der LSBG wird um die Beantwortung der Eingabe „Bauvorhaben Wellingsbütteler Landstraße“ (Drs. 21-2480) gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Der LSBG dankt für die Hinweise und verweist in dieser Stellungnahme zur Eingabe 21-2480 auf die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Drs. 21-2877 vom 05.03.2021, in der zu einem sehr ähnlichen Sachverhalt geantwortet wird.
Die Petentin oder der Petent bezieht sich auf die Planungen der „Ersten Verschickung“. Diese wird in dieser Weise nicht weiter verfolgt. Der LSBG überarbeitet derzeit auf Grundlage der im Herbst 2020 eingegangen Rückmeldungen aus einer Online-Beteiligung und der Stellungnahmen zur Erstverschickung seine Planungen für eine Erneuerung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Im Zuge der Planung sind auch mögliche Alternativrouten für den Radverkehr geprüft worden. Dennoch muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass Radfahrende sich auch auf allen Hauptverkehrsstraßen sicher fortbewegen können. Die überarbeitete Planung wird zur Abstimmung mit den Tragenden öffentlicher Belange (TÖB) verschickt und dann auch auf der Internetseite des LSBG veröffentlicht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n