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Bauvorhaben Rahlstedter Straße 169/Bruhnsallee Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.10.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.12

Sachverhalt

 

  • Ursprünglicher Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
  • Der Regionalausschuss Rahlstedt fasst in seiner Sitzung vom 04.10.2023 einstimmig u.s. Beschluss:

 

 

In der Rahlstedt Straße 169/Bruhnsallee wird seit Ende 2019 (!) ein Mehrfamilienhaus mit 26 Eigentumswohnungen errichtet. Bei dem Bauträger handelt es sich laut Recherchen im Internet um die Firma , die das Projekt unter dem Titel „MITTE RAHLSTEDT“ vermarktete. Im August 2023 hat die Firma Insolvenz angemeldet, ihre Homepage ist mittlerweile abgeschaltet, die Bauarbeiten sind zum Erliegen gekommen.

 

Die Baustelleneinrichtung erstreckt sich u.a. auf die angrenzende Bruhnsallee, die an dieser Stelle unterbrochen ist. Für den motorisierten Verkehr ist die Bruhnsallee nur noch über die Amtsstraße erreichbar, eine Wendemöglichkeit besteht nicht. Die Stadtreinigung kann die Bruhnsallee deshalb nicht befahren. Mülltonnen müssen an der Rahlstedter Straße oder der Amtsstraße zur Leerung bereitgestellt werden. Bislang hat dies der Bauträger als Verursacherin der Straßensperrung übernommen. Seit seiner Insolvenz sind die Anliegerinnen und Anlieger der Bruhnsallee hiermit allein gelassen. Es ist zu befürchten, dass die Fertigstellung des Bauvorhabens noch länger wird auf sich warten lassen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Baustelleneinrichtung des unvollendeten Neubaus weiterhin - möglicherweise für Jahre - die Straße versperrt, ohne dass auf der Baustelle noch gearbeitet wird.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:

 

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt veranlasst den Rückbau der Baustelleneinrichtung des Bauvorhabens Rahlstedter Straße 169/Bruhnsallee, soweit sich diese auf öffentlichem Straßengrund befindet, erforderlichenfalls auch im Wege der Ersatzvornahme, wenn der Bauträger bzw. sein Insolvenzverwalter hierzu nicht bereit oder in der Lage ist. Etwaige Kosten hierfür werden zur Sicherung der Ansprüche der Stadt ins Grundbuch eingetragen. Zudem möge als milderes Mittel an die potentiellen Eigentümer herangetreten werden, was die Kosten angeht.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.10.2023
Ö 9.12
Anhänge

keine Anlage/n  

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