22-3757

Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) II Kleine Anfrage vom 03.06.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Drucksache 22-3740 hat das Bezirksamt Wandsbek bestätigt, dass für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) kein Bauantrag gestellt wurde.

Bereits mit Drucksache 23/3768 teilte der Senat mit, dass der Erstkontakt mit dem Eigentümer beziehungsweise Projektentwickler des Grundstücks Apostelweg 4 bis 6 (Flurstück 6557) am 5. Dezember 2023 erfolgte.

Weitere Gespräche zum Projekt fanden am 25. März 2025 sowie am 9. April 2026 statt. An allen Terminen war das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek beteiligt.

Auf die Frage:

Wurde für das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 ein Bauantrag gestellt?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?“

Antwort der Senat am 17.04.26:

r das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 wurde bisher kein Bauantrag gestellt.“

Nach Informationen des Projektentwicklers wurde Anfang des Jahres 2026 der Bauantrag für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) eingereicht und der Eingang bestätigt.

Bei den Aussagen des Bezirksamtes Wandsbek und dem Projektentwickler sind Missverständnisse entstanden und daher die Nachfragen zum Genehmigungs-bzw. Prüfverfahren.

In der Hamburger Bauordnung (Stand 6. Januar 2025) werden im „Dritten Abschnitt“ u.a. folgende Genehmigungs-/Prüfverfahren unterschieden:

§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 64 Baugenehmigungsverfahren

§ 64a Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung

§ 75 Vorbescheid

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.06.2026

  1. Wann wurden nach welchem Prüfverfahren (§63, §64, §64a, §75) die Unterlagen für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) beim Bezirksamt Wandsbek zur Prüfung eingereicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Am 08. Januar 2026 wurde ein Antrag nach § 75 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) eingereicht.

  1. Wurde die Unterlagen für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) bereits dem Unterausschusses für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt vorgelegt?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bezirksamt Wandbek:

Ja, der Ausschuss ist der ablehnenden Verwaltungsmeinung gefolgt.

  1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Entscheidung wurde dem Eigentümer beziehungsweise Projektentwickler des Grundstücks Apostelweg 4 bis 6 (Flurstück 6557) vom Bezirksamt Wandsbek mitgeteilt, nachdem die Unterlagen für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) beim Bezirksamt Wandsbek geprüft wurden?

Bezirksamt Wandsbek:

Der Antrag wurde beschieden. Im Bescheid wurde dem Antragsteller dargelegt, warum die planrechtlichen Befreiungen in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind.

  1. Wenn keine, warum nicht?
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Apostelweg Rahlstedt

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