Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) II Kleine Anfrage vom 03.06.2026
Mit Drucksache 22-3740 hat das Bezirksamt Wandsbek bestätigt, dass für dasBauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) kein Bauantrag gestellt wurde.
Bereits mit Drucksache 23/3768 teilte der Senat mit, dass der Erstkontakt mit dem Eigentümer beziehungsweise Projektentwickler des Grundstücks Apostelweg 4 bis 6 (Flurstück 6557) am 5. Dezember 2023erfolgte.
Weitere Gespräche zum Projekt fanden am 25. März 2025 sowie am 9. April 2026 statt. An allen Terminen war das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek beteiligt.
Auf die Frage:
„Wurde für das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 ein Bauantrag gestellt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?“
Antwort der Senat am 17.04.26:
„Für das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 wurde bisher kein Bauantrag gestellt.“
Nach Informationen des Projektentwicklerswurde Anfang des Jahres 2026 der Bauantrag für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) eingereicht und der Eingang bestätigt.
Bei den Aussagen des Bezirksamtes Wandsbek und dem Projektentwickler sind Missverständnisse entstanden und daher die Nachfragen zum Genehmigungs-bzw. Prüfverfahren.
In der Hamburger Bauordnung (Stand 6. Januar 2025)werden im „Dritten Abschnitt“ u.a. folgende Genehmigungs-/Prüfverfahren unterschieden:
§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 64 Baugenehmigungsverfahren
§ 64a Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung
§ 75 Vorbescheid
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.