Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) II Kleine Anfrage vom 03.06.2026
Mit Drucksache 22-3740 hat das Bezirksamt Wandsbek bestätigt, dass für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) kein Bauantrag gestellt wurde.
Bereits mit Drucksache 23/3768 teilte der Senat mit, dass der Erstkontakt mit dem Eigentümer beziehungsweise Projektentwickler des Grundstücks Apostelweg 4 bis 6 (Flurstück 6557) am 5. Dezember 2023 erfolgte.
Weitere Gespräche zum Projekt fanden am 25. März 2025 sowie am 9. April 2026 statt. An allen Terminen war das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek beteiligt.
Auf die Frage:
„Wurde für das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 ein Bauantrag gestellt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?“
Antwort der Senat am 17.04.26:
„Für das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 wurde bisher kein Bauantrag gestellt.“
Nach Informationen des Projektentwicklers wurde Anfang des Jahres 2026 der Bauantrag für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) eingereicht und der Eingang bestätigt.
Bei den Aussagen des Bezirksamtes Wandsbek und dem Projektentwickler sind Missverständnisse entstanden und daher die Nachfragen zum Genehmigungs-bzw. Prüfverfahren.
In der Hamburger Bauordnung (Stand 6. Januar 2025) werden im „Dritten Abschnitt“ u.a. folgende Genehmigungs-/Prüfverfahren unterschieden:
§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 64 Baugenehmigungsverfahren
§ 64a Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung
§ 75 Vorbescheid
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.06.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Am 08. Januar 2026 wurde ein Antrag nach § 75 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) eingereicht.
Bezirksamt Wandbek:
Ja, der Ausschuss ist der ablehnenden Verwaltungsmeinung gefolgt.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Antrag wurde beschieden. Im Bescheid wurde dem Antragsteller dargelegt, warum die planrechtlichen Befreiungen in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind.
keine Anlage/n
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