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Bauordnung, Brandschutz, Garagenverordnung - Welche vorläufigen Lehren ziehen wir aus der E-Mobilität? Auskunftsersuchen vom 08.02.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.03.2023
Sachverhalt

 

Der Brandschutz für Gebäude ist gesetzlich in dem Baugesetzbuch (BauGB), der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) u.a. verankert. Darin ist festgehalten, dass Gebäude die Brandschutzbestimmungen einzuhalten haben. Die Brandschutzbestimmungen regeln auch die Zugänge für die Feuerwehr im Brandfall sowie die Bereitstellung von Mitteln zur Brandbekämpfung.

Die von der Bundesregierung und dem Hamburger Senat vorangetriebene Antriebswende stellt neue Anforderungen an die Brandbekämpfung. Im Stadtteil Rahlstedt werden aktuell mehrere öffentliche Parkhäuser saniert und für die Elektromobilität umgerüstet. Auf der Veddel wird ein Parkhaus mit Ladeeinrichtungen für die elektrische Busflotte der Hamburger Hochbahn AG (HHA) geplant.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie viele für die Öffentlichkeit zugängliche Parkhäuser bzw. Tiefgaragen gibt es in Wandsbek (bitte tabellarisch unter Angabe der Gesamtstellplätze, für E- und Hybridfahrzeuge reserviert/vorgesehene Stellplätze, ggf. der Anzahl der vorhandenen E-Ladestationen sowie den jeweiligen Brandschutzeinrichtungen auflisten)?

 

  1. Bei wie vielen der gemäß Frage 1 erfassten Gebäuden erfolgt zugleich eine Mischnutzung (z.B.  Geschossnutzung für Wohnraum oder Gewerbe)?             

 

  1. Zu wie vielen Bränden kam es innerhalb der öffentlichen als auch privaten Parkhäuser bzw. Tiefgaragen in den vergangenen 5 Jahren?             

 

  1. r wie viele der gemäß Frage 2 erfassten Bnde war ein E- oder Hybridfahrzeug ursächlich oder im Rahmen der Brandentwicklung beteiligt?

 

  1. Wie viele mit E- und Hybridfahrzeugen in Verbindung stehende Brandbekämpfungseinsätze wurden seitens der in Wandsbek ansässigen Feuer- und Rettungswachen seit 2020 registriert bzw. gemeldet oder erfasst?

 

  1. Welche veränderten bzw. Mehranforderungen an Ausbildung oder Material wurden durch die zunehmende Praxiserfahrung mit Akkubränden unserer Feuer- und Rettungswachen seitdem gemeldet bzw. umgesetzt?             

 

  1. Aufgrund der zunehmenden Erfahrung mit der E- und Hybridfahrzeugen, haben mehrere Kommunen bereits ihre entsprechenden Garagenverordnungen angepasst. Im oberfränkischen Kulmbach ist es beispielsweise mittlerweile möglich, für jene Fahrzeuge ein Einfuhr- bzw. Parkverbot auszusprechen. Welche Änderungen im Zusammenhang mit der E-Mobilität wurden seit 2020 an der Hamburger GarVo vorgenommen?             

 

  1. Welche Änderungen im Zusammenhang mit der E-Mobilität wurden seit 2020 in den für Parkhäuser bzw. Tiefgaragen sowie dabei ggf. angeschlossener Wohnnutzung zugehörigen Brandschutzverordnungen vorgenommen?

 

  1. Welche öffentlichen als auch privaten Parkhäuser bzw. Tiefgaragen haben Einfuhr- bzw. Parkverbot für batteriebetriebene Fahrzeuge verhangen?

 

  1. Auch in Wandsbek wird über eine Geschossnutzung oberhalb der Betriebshöfe der HHA nachgedacht. Welche speziellen Anforderungen an den Brandschutz der darüberliegenden (Wohn-)Gebäude werden erforderlich, wenn ebenerdig Busse mit Elektroantrieb geladen und abgestellt werden?

 

 

Anhänge

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